Leasing-Raten – Leasing-Glossar

Leasing-Raten

Damit das Leasingobjekt dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen wird, ist er verpflichtet, diese Nutzung in Form von Leasing-Raten zu bezahlen. Als Leasing-Rate wird demnach das vom Leasingnehmer regelmäßig (üblicherweise monatlich) zu entrichtende Nutzungsentgelt für den Gebrauch des Leasingobjektes bezeichnet. Die Höhe der Leasing-Raten orientiert sich am Anschaffungswert, der Vertragslaufzeit und zusätzlichen wirtschaftlichen Faktoren und Bedingungen. Ebenfalls spielen Rahmenfaktoren wie die Bonität des Leasingnehmers eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Leasing-Raten. Werden die vertraglich vereinbarten Leasing-Raten nicht bezahlt bzw. kommt der Leasingnehmer mit der Zahlung der Leasing-Raten in Verzug, ist der Leasinggeber zur Kündigung des Leasingvertrages berechtigt. Faktisch stellt die Leasing-Rate eine Art „Entschädigung“ für die Nutzung und des damit verbundenen Wertverlustes für das Leasingobjekt dar. In vielen Bereichen hat das Leasinggeschäft die sonst übliche Finanzierung ersetzt.