Leasing-Objekt – Leasing-Glossar

Leasing-Objekt

Jedes Wirtschaftsgut, das durch einen Leasingvertrag dem Leasingnehmer zur Verfügung steht, kann als Leasing-Objekt bezeichnet werden. In der Vielzahl der Fälle sind das im heutigen Wirtschaftsleben Fahrzeuge. Insbesondere das Aufkommen von Fuhrparks und Dienstwagen in kleineren und auch größeren Betrieben hat dazu geführt, dass die Zahl der Leasingverträge explosionsartig angestiegen ist. Nunmehr ist Leasing auch eine Möglichkeit zum Investment und wird daher von großen Leasinggesellschaften angeboten, die damit das eigene Kapital vermehren wollen. Auch im Immobiliengeschäft ist Leasing an der Tagesordnung – hier hat es bisweilen sogar die Miete als Vertragsgrundlage verdrängt. Wichtig zu beachten ist der Umstand, dass der Leasingnehmer durch den Leasingvertrag zwar das Recht erwirbt, das Leasingobjekt zu nutzen – er wird aber weder juristisch noch wirtschaftlich zu dessen Eigentümer. Eigentümer des Leasingobjektes bleibt immer der Leasinggeber.