Leasing
Der Begriff des Leasings stammt aus dem englischen und wurde als Rechtsinstitut auch im angelsächsischen Raum entwickelt. Das Verb „to lease“ heißt in der direkten Übersetzung vermieten und kommt damit dem Wesen des Leasinggeschäftes sehr nahe. Das Geschäftsmodell hat sich seit den 1960er Jahren auch in Deutschland etabliert und stellt heute einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Die Hauptzahl der Leasingverträge werden dabei für Kraftfahrzeuge abgeschlossen – daher haben sie sich besonders in den letzten Jahren zu einer Alternative zur Automobilfinanzierung entwickelt. Allerdings sind Leasingverträge auch im Immobilienbereich heutzutage gang und gebe. Der Gesetzgeber hat das Leasinggeschäft in seinen Grundsätzen bis dato noch nicht im Gesetzbuch normiert. Daher richtet sich die rechtliche Beurteilung in der Regel nach geltenden Standards, die auch von der Rechtsprechung anerkannt und umgesetzt werden.