Laufzeit – Leasing-Glossar

Laufzeit

Die Vertragsfreiheit, die das deutsche Rechtssystem den einzelnen Rechtssubjekten einräumt, führt dazu, dass schuldrechtliche Verträge äußerst flexibel gestaltet werden können. Das betrifft auch das Leasinggeschäft, sodass Leasingverträge ebenfalls in ihrer Ausgestaltung immer wieder anders aussehen können. Die übliche Laufzeit eines Leasingvertrages liegt üblicherweise zwischen 24 und 60 Monaten und kann abhängig von den individuellen Bedürfnissen ausgestaltet werden. Die Höhe der Leasingraten orientiert sich grundsätzlich zu einem Großteil an dieser Laufzeit. Die Laufzeit ist nur in Ausnahmefällen kündbar – für den Leasinggeber in der Regel dann, wenn der Leasingnehmer der Zahlung der vertraglich vereinbarten Leasingraten nicht mehr nachkommt und für den Leasingnehmer nur unter bestimmten Bedingungen. Eine Besonderheit sind Leasingverträge mit Auflösungsmöglichkeit: Hier ist die Laufzeit grundsätzlich offen – der Vertrag endet dann nur durch eine Kündigung seitens einer der beiden Vertragsparteien.