Langzeitmiete – Leasing-Glossar

Langzeitmiete

Obwohl bei durchdachter Organisation der Übergang vom einen auf den anderen Leasingvertrag ohne Wartezeiten klappen sollte, kann es immer mal wieder zu Ausfallzeiten unterschiedlicher Länge kommen. Ein gut organisierter Leasinggeber sorgt dafür, dass auch in diesen Zeiten die Mobilität des Leasingnehmers nicht auf der Strecke bleibt. Ob lange oder kurze Wartezeit – oft steht auch zur Langzeitmiete der passende Wagen bereit. Auch hier können Leasingnehmer aus einem großen Angebot an unterschiedlichen Fahrzeugen wählen, die in der Ausstattung und Wertigkeit den eigentlichen Leasingfahrzeugen recht nahekommen. Die Langzeitmiete kommt dabei in ihrer äußeren Wirkung dem zugrunde liegenden Leasingvertrag ebenfalls recht nahe – unterscheidet sich aber eben in der rechtlichen Beurteilung. Eine Langzeitmiete kommt übrigens auch dann in Betracht, wenn zwischen der Einstellung eines neuen Mitarbeiters und der Bestellung eines Dienstwagens bis zur Auslieferung eine unverhältnismäßig lange Zeit vergeht.