Kilometervertrag – Leasing-Glossar

Kilometervertrag

Bei den meisten Leasingvertragen ist die voraussichtliche Kilometerleistung des Leasingfahrzeugs während der Vertragsdauer ausschlaggebend für die Kalkulation der Leasingraten (natürlich immer nur dann, wenn es um das Kfz-Leasing geht). Daher steht im Vorfeld die genaue Überlegung, wie viele Kilometer der Leasingnehmer jährlich tatsächlich zurücklegt. Zur Verrechnung gelangen nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer – übersteigen diese die vertraglich vereinbarte Fahrleistung, so ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Mehrkilometer mittels Nachverrechnung zu bezahlen. Das liegt daran, da man davon ausgeht, dass die Mehrkilometer auch einen höheren Verschleiß nach sich ziehen. Fährt der Leasingnehmer weniger als die vereinbarte Kilometerleistung, so wird die Differenz in der Regel durch die Leasinggesellschaft erstattet – auch hier geht man davon aus, dass mit der reduzierten Kilometerleistung auch ein verminderter Verschleiß einhergeht. Leasingverträge, die sich nach der Kilometerleistung richten, werden auch als Kilometerverträge bezeichnet.