Kfz zulassen: Das gilt es bei der Anmeldung des Autos zu beachten
Für die Zulassung des Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Halters eines Kraftfahrzeugs zuständig. In größeren Städten kann dies ein Bürgeramt oder eine Kreisverwaltung sein, in ländlichen Gebieten ein Landratsamt.
Die zuständige Stelle in der Nähe kann unkompliziert auf der Website des Straßenverkehrsmanagements gefunden werden. Für diesen Fall einfach die eigene Postleitzahl in das entsprechende Feld auf der Seite eingeben. Darüber hinaus sind die Öffnungszeiten der zuständigen Stelle wichtig in Erfahrung zu bringen.
Als Alternative ist es möglich, online einen Termin zu vereinbaren. Dies kann unnötig lange Wartezeiten ersparen. Für die Fahrzeugzulassung muss der Halter des Fahrzeugs persönlich zur Zulassungsstelle gehen. Wer zu diesem Termin nicht erscheinen kann, kann Vertrauensperson mitsamt einer Vollmacht als Vertretung schicken.
Ist eine Online-Zulassung möglich?
Wer sein Auto anmelden möchte, muss persönlich zur Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes gehen. Bietet das Bürgerbüro in der Nähe diesen Service an, muss niemand weite Wege fahren. Die Wartezeit kann aber länger sein. Auf der anderen Seite müssen in ländlichen Gegenden möglicherweise weitere Anfahrten in die Umgebung in Kauf genommen werden, kommen aber in der Regel schneller zum Termin.
Eine Registrierung von Fahrzeugen über das Internet ist derzeit nicht möglich. Es ist möglich, jedoch online einen Termin vorzubereiten, damit bei der Aufnahme schon einmal alle Daten erfasst werden. Am wichtigsten ist, dass der Halter persönlich zur Zulassungsstelle gehen muss.. In der Regel darf online einen Termin zur Genehmigung vereinbart werden, sodass niemand so lange warten muss. Was ist online noch möglich? In vielen Zulassungsstellen kann das Fahrzeug in einigen Fällen online abgemeldet oder umgemeldet werden.
Welche Unterlagen werden bei der Fahrzeuganmeldung benötigt?
Um das gewünschte Fahrzeug anmelden zu können, müssen folgende Unterlagen beim Termin vorliegen:
- Personalausweis / Reisepass
- eVB-Nummer (Nummer von der elektrischen Versicherungsbestätigung, Quelle: Verti)
- Einzugsermächtigung für die Zustimmung des Kfz-Steuereinzuges
- Fahrzeugbrief
- der letzte Hauptuntersuchungsbericht bei einem Gebrauchtwagen
- altes Kennzeichen
- Fahrzeugsschein bei einem Gebrauchtwagen und einem Neuwagen
- COC-Papiere bei einem Neuwagen
Ein Personalausweis oder Reisepass sowie die eVB-Nummer reichen aus, um ein Kurzzeitkennzeichen anzumelden. Sie benötigen weder einen Führerschein noch eine Betriebsgenehmigung.
Ist ein Wunschkennzeichen möglich?
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs weist die Zulassungsbehörde jedem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Im Allgemeinen können Sie aus mehreren Vorschlägen auswählen. Falls noch verfügbar, können Sie die benötigten Kennzeichen auch vorab online buchen. Sie haben jedoch kein gesetzliches Recht, ein Kennzeichen zu wählen!
Gibt es regionale Unterschiede für die Anmeldung eines Fahrzeuges?
Der für die Abmeldung erforderliche Termin kann in 13 der 16 Landeshauptstädte online vereinbart werden. In Potsdam, Hamburg, Wiesbaden und Bremen gibt es weitere Möglichkeiten: In Hamburg können Sie sich auch per E-Mail abmelden, in Potsdam nur telefonisch einen Termin vereinbaren. Wiesbaden und Bremen erlauben weiterhin eine Vor-Ort-Bearbeitung ohne Termin. In anderen Städten wie Hannover, Berlin, Saarbrücken, Düsseldorf oder München müssen Autobesitzer mitunter mehrere Wochen auf einen Termin warten, die Hälfte der Landeshauptstädte sind Termin noch am selben Tag möglich, die anderen drei verlangen eine Wartezeit von einen oder zwei Tage.
Fazit
Zusammenfassend: Wer Verzögerungen und langes Warten vermeiden möchte, bereiten sich unkompliziert auf den Termin bei der Zulassungsbehörde vor. Es gibt keinerlei Probleme bei der Anmeldung des Fahrzeuges, wenn beispielsweise
- das Wunschkennzeichen bereits vorab reserviert wurde
- ein Termin online vereinbart wurde
- das Kennzeichnen bereits vorab erworben wurde
- alle Unterlagen griffbereit sind
- die Kosten für die Anmeldung des Fahrzeuges bezahlt wurden.