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Kfz-Versicherer wechseln und sparen: So klappt’s mit der günstigen Autoversicherung

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Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder Bekannte bei einer anderen Gesellschaft deutlich weniger bezahlen, wechseln viele Verbraucher ihre Kfz-Versicherung. Vor allem der November ist die Hochsaison für den Versichererwechsel, denn für die meisten Kunden gilt der Stichtag 30.11. als Frist zum Kündigen. Damit es mit der Kündigung und einem neuen, günstigeren Versicherer klappt, verraten wir hier, was Verbraucher beim Wechsel ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten.

1. Fristgerecht kündigen

Nicht immer stellt der 30.11. des Jahres die Kündigungsfrist dar. Denn immer mehr Gesellschaften gehen dazu über, auch unterjährige Vertragslaufzeiten zu wählen. So endet der Vertrag nicht wie bisher zum 31.12., sondern beispielsweise zum 30.06. In diesem Fall muss die Kfz-Versicherung bis spätestens Ende Mai gekündigt werden.

Die Frist um die Kfz-Versicherung zu kündigen beträgt einen Monat vor Vertragsablauf. Sollte der Versicherer aufgrund von Tarifanpassungen den Beitrag erhöht haben, können die Kunden den Vertrag auch innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.

2. Leistungen der Versicherer prüfen

Kfz-Versicherer unterscheiden sich nicht nur in Bezug auf die Prämie, sondern auch bei ihren Leistungen. Vor allem dann, wenn eine Gesellschaft deutlich günstiger ist als die Vorversicherung, sollten Verbraucher die angegebenen Leistungen im Schadensfall genauestens prüfen. Dabei ist unter anderem auf die Deckungssumme zu achten. Diese sollte mindestens 100 Millionen Euro betragen. Damit die Gesellschaft auch bei Schäden durch beispielsweise Unachtsamkeit bezahlt, muss die Klausel „Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit“ enthalten sind.

Vor allem bei Neufahrzeugen ist außerdem zu überprüfen, bis wann die Versicherung den Neuwert entschädigt. Da eine Kfz-Versicherung im Schadensfall nach Zeitwert abrechnet, können bei Neufahrzeugen erhebliche Preisdifferenzen entstehen. Die Versicherungsgesellschaft sollte daher mindestens für 24 Monate nach Zulassung den Neuwert entschädigen. Stiftung Warentest erklärt in hier, welche Leistungen bei einer Kfz-Versicherung besonders wichtig sind.

3. Einen günstigen Anbieter finden

Um einen günstigen Anbieter zu finden, sollten Verbraucher verschiedene Gesellschaften vergleichen. Dies können sie beispielsweise schnell und übersichtlich auf dieser Webseite: auto-versicherung-vergleich.com

Wichtig ist, dass sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch darauf, welche Einschlüsse die Gesellschaft vorsieht. Vor allem Leasingnehmer müssen prüfen, ob ihr Vertrag eine Werkstattbindung einschließt. In diesem Fall müssen sie, wenn ein Schaden von ihrer Versicherung bezahlt werden soll, die Partnerwerkstatt der Gesellschaft aufsuchen. Allerdings sind Leasingnehmer häufig bereits durch ihr Leasingfahrzeug an eine Werkstatt gebunden. Suchen sie nicht den von der Versicherung empfohlenen Dienstleister auf, werden die Kosten nicht in voller Höhe erstattet. Die Werkstattbindung gilt jedoch nur bei Schäden, die von der Kfz-Versicherung reguliert werden. Doch Versicherungsnehmer, die keine bestimmte Werkstatt aufsuchen müssen, können durch den Einschluss der Werkstattbindung bis zu 15 Prozent ihres Beitrags sparen.

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