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KFZ-Steuerfreiheit für Elektroautos bis 2030 verlängert

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Der Bundestag hat die KFZ-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2030 verlängert und gilt für erstzugelassene Elektrofahrzeuge. Der Hauptpunkt der Gesetzesänderung resultiert in der Verlängerung der zehnjährigen Befreiung von der KFZ-Steuer für alle bis 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Am 31. Dezember 20230 endet die Steuerbefreiung.

Wie im Gesetzesentwurf der Bundesregierung steht, sei die Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für PKW mit Verbrennungsmotor geplant. Auf diese Weise soll die Nachfrage deutlicher auf PKW mit reduzierten Emissionspotenzial gelenkt werden. Die Steuer wird für alle Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2025 nicht erhoben, die bis zum 31. Dezember 2024 erworben werden und einen maximalen CO2-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer aufweisen. Vor allem der Mittelstand soll mit dieser Sonderregelung eine finanzielle Entlastung erfahren.

Der Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetztes wurde Ende letzter Woche beschlossen. Der Eigentümer einer Wohnung hat damit das Recht auf eine Ladestation für Elektroautos, sollte er diese Ladesäule selbst finanzieren. Vor dem Hintergrund der Klimakrise gewinnt die Förderung der Elektromobilität verstärkt an Bedeutung, indem Verbraucher für den Kauf eines Elektroautos eiune staatliche Förderung auf den Kaufpreis erhalten und die bundesweite Anzahl der Stromtanktankstellen soll zur Verbesserung des Versorgungsnetzes stark ausgebaut werden.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw38-de-kraftfahrzeugsteuergesetz-791766

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