Kaufoption – Leasing-Glossar

Kaufoption

Wer ein Leasingobjekt über einen langen Zeitraum nutzt, bekommt in manchen Fällen vom Leasinggeber eine Kaufoption eingeräumt. Diese beschreibt eine vertragliche Vereinbarung, durch die der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrages das Leasingobjekt erwerben kann. Kaufpreis ist dabei in der Regel der Restwert des Leasingobjektes. Insbesondere bei Vollamortisationsverträgen wird dem Leasingnehmer üblicherweise eine Kaufoption eingeräumt, damit der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit als Eigentümer übernimmt. Vorsicht ist geboten, wenn diese Kaufoption wie eine verdeckte Finanzierung des Leasingobjektes wirkt – denn dann könnten die steuerrechtlichen Vorteile des Leasingvertrages ins Wanken geraten. Eine Kaufoption des Leasingnehmers bei Vollamortisationsverträgen ist aber zu unterschieden von einem Andienungsrecht durch den Leasinggeber bei Teilamortisationsverträgen. Für den Leasingnehmer ist die Kaufoption nicht verpflichtend – er kann das Leasingobjekt auch zurückgeben und bewusst auf den Kauf verzichten.