Instandhaltung – Leasing-Glossar

Instandhaltung

Wer ein Leasingfahrzeug übernimmt, ist durch den Leasingvertrag verpflichtet, das Fahrzeug in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten. Dazu gehören auch die notwendigen Wartungen und Werkstatttermine, die in der Regel durch den Hersteller vorgegeben werden. Diese sind nicht nur gedacht, um die Funktionstüchtigkeit zu erhalten, sondern auch, um die Garantieansprüche in vollem Umfang zu gewährleisten. Im Falle eines Full-Service-Leasingvertrages ist dies für den Leasingnehmer mit keinen weiteren Kosten verbunden – in allen anderen Fällen sind die entstehenden Kosten durch den Vertragspartner (also den Leasingnehmer) zu übernehmen.

Die Instandhaltung sollte nicht nur im Interesse des Leasinggebers liegen, sondern auch im Interesse des Leasingnehmers. Nur so ist nämlich davon auszugehen, dass das Leasingfahrzeug fahrbereit, sicher und verkehrstüchtig ist. Es ist dabei genau auf die Vorgaben des Herstellers zu achten.