Insassen-Unfallversicherung – Leasing-Glossar

Insassen-Unfallversicherung

Bei einem Verkehrsunfall kann der Autofahrer im Falle eines selbstverursachten Unfalls keinen Anspruch gegenüber der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Die Insassen-Unfallversicherung bietet hierfür eine Zusatzversicherung, die über den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung und den Kasko-Versicherungen hinausgeht. Die Insassen-Unfallversicherung versichert den Fahrer, aber auch alle Mitfahrer des Autos gegen bleibende und schwere Schäden, die im Zusammenhang mit einem Autounfall entstehen können. Eine Notwendigkeit für die Insassen-Unfallversicherung kann sich vor allem aus der Tatsache ergeben, dass ein Fahrer bei einem durch ihn selbst verursachten Unfall keine Ansprüche gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Die dadurch entstehende Lücke im Versicherungsschutz wird durch die Insassen-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Ob eine Insassen-Haftpflichtversicherung wirklich nötig ist, wird durch Versicherer und Experten unterschiedlich beurteilt. Kritiker führen hier vor allem an, dass die genannten Risiken schon durch andere Versicherungen abgedeckt sind und daher keiner doppelten Absicherung bedürfen (zum Beispiel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung). Für den Anwendungsbereich bleibt daher nur ein sehr geringer Regelungsbedarf.