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Horrorszenario: Mit dem Neuwagen in einen Unfall verwickelt!

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In Deutschland wurden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Jahr 2021 mehr als 2,6 Millionen Personenkraftwagen (Pkw) neu zugelassen. Es ist somit nicht überraschend, dass auch Neuwagen in Unfälle verwickelt werden. Doch welche Ansprüche hat der Besitzer des beschädigten Neuwagens bei einem Unfall?

Autounfall
Autounfall, Bild: unsplash

Ansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall

Nach einem unverschuldeten Autounfall bestehen zahlreiche Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner, die von dessen Versicherung getragen werden müssen:

  •       Die Kosten der Reparatur
  •       Der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bei einem Totalschaden
  •       Die Kostenerstattung für ein neues Auto bei erheblichen Schäden
  •       Die Kosten für einen Anwalt und Kfz-Sachverständigen
  •       Die Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
  •       Die An- und Abmeldekosten des Autos
  •       Die Abschlepp-, Stand- und Entsorgungskosten
  •       Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Erstattung des Haushaltsführungsschadens bei Verletzungen

Besteht Anspruch auf einen Neuwagen?

Unter bestimmten Umständen besteht nach einem fremdverschuldeten Unfall mit einem Neuwagen der Anspruch auf die Kostenerstattung für ein neues Auto durch die Versicherung des Unfallgegners. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az. VI ZR 110/08) vom 09.06.2009 müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis besteht:

  •       Die Laufleistung des Neuwagens liegt bei maximal 1.000 Kilometer
  •       Der Neuwagen ist maximal einen Monat zugelassen
  •       Beim Unfall ist es zu einem erheblichen Schaden am Neuwagen gekommen
  •       Es wird tatsächlich ein Neuwagen mit der Ersatzzahlung erworben

Problematisch beim Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis ist vor allem die Definition eines erheblichen Schadens, die im Gesetz nicht allgemeingültig geregelt ist. Weil der Geschädigte hier in der Beweispflicht ist, sollte ein entsprechendes Gutachten, mehr dazu bei kfz-begutachtung24.de, in Auftrag gegeben werden.

Der BGH entschied zudem in einem Urteil (Az. VI ZR 234/80) vom 03.11.1981, dass ein Ersatz auf einen Neuwagen besteht, wenn der frühere Zustand trotz einer Reparatur nicht wiederherzustellen ist. Oft ist dies laut Kfz-Gutachtern zum Beispiel bei sicherheitsrelevanten Bauteilen der Fall. Bei besonders schweren Schäden besteht dieser Anspruch bis zu einer Laufleistung von 3.000 Kilometer.

Keine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis

Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis untersagt ein Urteil des BGH (Az.: VI ZR 271/19) vom 29.09.2022 hingegen, weil diese nicht mit dem Bereicherungsverbot und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit vereinbar ist. Besteht nach einem unverschuldeten Unfall der Anspruch auf einen Neuwagen, muss die gegnerische Versicherung den Neuwagenpreis also nur erstatten, wenn tatsächlich ein neues Auto gekauft wurde. Wenn der verunfallte Neuwagen stattdessen nur repariert wurde, besteht lediglich ein Anspruch auf die Erstattung der Reparaturkosten und der Wertminderung.

Schutz durch Vollkaskoversicherung bei selbstverschuldetem Unfall

Neuwagenkäufer sollten laut Versicherungsexperten zudem zumindest in den ersten Jahren eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese schützt sie bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Diebstahl und eröffnet ebenfalls den Anspruch auf einen Neuwagen, wenn die vom BGB genannten Bedingungen erfüllt werden.

Beratung durch einen Kfz-Gutachter und einen Anwalt

Die Kosten für die Reparatur oder den Neukauf nach einem Unfall mit einem Neuwagen sind hoch. Es kommt deshalb sowohl bei unverschuldeten Unfällen mit der Versicherung des Unfallgegners als auch bei einem verschuldeten Unfall mit der eigenen Versicherung oft zu Problemen. Experten des Allgemeinen Deutsche Automobil-Club e. V. (ADAC) empfehlen deshalb, möglichst früh einen erfahrenen Kfz-Gutachter und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, um die eigenen Ansprüche in voller Höhe durchsetzen zu können.

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