Geldwerter Vorteil – Leasing-Glossar

Geldwerter Vorteil

Abhängig von der konkreten Arbeitsplatzbeschreibung und dem dazu passenden Arbeitsvertrag zahlen Arbeitgeber häufig nicht nur den regelmäßigen Monatslohn, sondern ergänzen die Löhne oder Gehälter ihrer Mitarbeiter mit Waren, Sachwerten oder Dienstleistungen. Diese können ganz unterschiedliche Formen annehmen, bedeuten in der Praxis aber immer einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer. Beispiele für derartige geldwerte Vorteile sind zum Beispiel Dienstwagen oder auch eine Dienstwohnung, Mietzuschüsse durch den Arbeitgeber, Gutscheine, Rabatte, Tankkarten, Firmenhandy oder Firmenlaptop, Weihnachtsgeschenke, Geburtstagsgeschenke, vergünstigte Mahlzeiten in der Kantine oder generelle Rabatte für Mitarbeiter und / oder deren Angehörige. Der Gesetzgeber behandelt diese geldwerten Vorteile wie eine Aufstockung des vertraglich vereinbarten Lohnes – und verpflichtet damit den Arbeitnehmer, diesen ebenfalls ordnungsgemäß zu versteuern. Für den Arbeitgeber lohnt sich die Gewährung geldwerter Vorteile immer: Kauft er zum Beispiel einen Dienstwagen, bekommt er die Umsatzsteuer erstattet. Sowohl der Kauf als auch der Unterhalt des Wagens sind für ihn steuerlich absetzbar. Gleichzeitig zahlt er seinem Arbeitnehmer weniger Gehalt.