GAP-Deckung
Auch als Leasingnehmer gibt es manche unangenehme Überraschung, gegen die man sich im Normalfall absichern sollte. Stellen Sie sich einmal folgenden Fall vor: Sie holen heute Ihren neuen Leasingwagen vom Händler ab und parken diesen auf dem Parkplatz vor Ihrer Haustüre. Als Sie am nächsten Morgen aufstehen, entdecken Sie, dass der Wagen über Nacht gestohlen wurde. Glück gehabt – denn Sie sind ja versichert. Das Problem: Gerade bei einem Neuwagen besteht zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Ablösewert eine nicht unerhebliche Lücke (englisch: gap oder GAP als Abkürzung für guaranteed asset protection). Eine sogenannte Gap-Deckung zielt darauf ab, hier einen finanziellen Schutz beim Totalverlust des Leasingfahrzeugs zu bieten und gleicht diese Differenz aus. Das schützt den Leasingnehmer vor dem finanziellen Verlust im Schadenfall und ist daher insbesondere beim Leasing von Neufahrzeugen eine wichtige Maßnahme.