Führerschein verloren – was jetzt?
Das Auto ist des Deutschen bester Freund. Oder kam zuerst der Hund? In jedem Fall ist es sehr ärgerlich, wenn Fahrer:innen dieses Wunderwerk auf vier Rädern nicht mehr bewegen dürfen, weil sie ihren Führerschein entzogen bekommen haben. Was Sie machen müssen, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wichtiges in der Übersicht
Ein Führerscheinentzug droht Ihnen bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, einer Verkehrsstraftat oder 8 Punkten im Fahreignungsregister. Ist Ihr Führerschein erst einmal weg, dann erhalten Sie eine Sperrfrist. Das bedeutet, dass Sie erst nach dieser gewissen Zeit die Möglichkeit erhalten, wieder an ihre Fahrerlaubnis zu gelangen. Wichtig für Sie ist aber, dass auch nach dieser Frist Ihr Führerschein nicht automatisch wieder ausgehändigt wird. Hier bedarf es einer kompletten Neubeantragung, die unter Umständen mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar verknüpft ist. Ebenfalls könnte die Behörde die Neubeantragung an weitere Auflagen wie die MPU verbinden. Good News: Benötigen Sie aktuell kein Fahrzeug, können Sie auch einfach 15 Jahre abwarten. Hiernach können Sie den Führerschein ohne Auflagen beantragen. Auch durch einen Härtefall lässt sich der Führerscheinentzug nicht vermeiden, jedoch kann Ihr Anwalt eine Verkürzung der Sperrfrist beantragen.
Unterschied Führerscheinentzug und Fahrverbot
Der Unterschied zwischen dem Führerscheinentzug und einem Fahrverbot ist im Gesetz klar definiert, jedoch können viele Fahrer:innen diese beiden Begriffe nur schwierig unterscheiden. Während ein Führerscheinentzug dazu führt, dass die Fahrerlaubnis komplett eingezogen wird, ist das Fahrverbot nur temporär. Der Entzug droht beispielsweise bei Fahrerflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit am Steuer. In diesem Fall muss ein richterlicher Beschluss vorliegen. Polizeibeamt:innen dürfen hier zwar nicht eigenständig handeln, aber den Führerschein trotzdem vorläufig entziehen. Das Fahrverbot definiert sich durch einen vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens einem und maximal drei Monaten. Hierbei bleibt der Führerschein weiterhin gültig und kann nach Ablauf der Frist wieder bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden. Um ein Fahrverbot zu erhalten, sind kleinere Vergehen wie das Überfahren einer roten Ampel vorgefallen. Oftmals wird ein Fahrverbot mit der Ausstellung eines Bußgeldes verbunden.
So erhalten Sie ihren Führerschein wieder
Nachdem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann die Neuerteilung mit Auflagen erfolgen. Hierzu benötigen die Behörden dann den Nachweis einer absolvierten MPU von Ihnen oder fordern eine Nachschulung an. Hierbei kommt es sehr stark darauf an, von wem der Führerscheinentzug erteilt wurde. Während bei einem durch ein Gericht veranlassten Entzug die Möglichkeit besteht, den Führerschein drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist wieder zu beantragen, behält sich die Führerscheinstelle vor, diesen nur unter bestimmten Bedingungen zu erneuern. Sind die hier definierten Auflagen für den Erhalt der Fahrerlaubnis gewährleistet und die Frist eingehalten, kann der Führerschein dann wieder beantragt werden. Dies ist mit Kosten von ca. 40 Euro verbunden.
Sie hatten noch nie eine Fahrerlaubnis? Kaum zu glauben, aber es gibt sogar die Möglichkeit einen Führerschein kaufen zu können, ohne dass eine Prüfung absolviert werden muss.