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Firmenwagen für Selbstständige: Leasen oder Finanzieren?

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Für viele Selbstständige ist der Firmenwagen einer der wichtigsten Bestandteile ihrer Geschäftsausstattung. Sie nutzen ihn für Kundentermine, zum Transport von Waren oder um Messen zu besuchen. Neben dem Nutzenfaktor steht hinter dem Firmenwagen auch ein hoher steuerlicher Aspekt. Um diesen voll auszunutzen, sind sich viele Unternehmer unsicher, welche Finanzierungsform für sie geeignet ist. Sparneuwagen zeigt, was Selbstständige bei der Anschaffung eines Firmenfahrzeugs beachten sollten.

Einen Firmenwagen kaufen und finanzieren

Wenn der Gewinn innerhalb eines Kalenderjahres zu hoch war, denken viele Unternehmer darüber nach, im Dezember noch ein neues Fahrzeug zu kaufen. Sie können aufgrund des Investitionsabzugsbetrages einen Teil der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr geltend machen und somit ihren Gewinn, und damit die Steuerlast mindern. Doch auch die Finanzierung und reguläre Abschreibung des Fahrzeugs hat einen Einfluss auf die Liquidität. Vergleicht ein Selbstständiger hier verschiedene Anbieter und nimmt einen günstigen Kredit auf, kann er seine Ausgaben im Zusammenhang mit dem Firmenwagen als Betriebsausgaben absetzen:

  • Zinsaufwendungen für den Kredit
  • Abschreibung (Nutzungsdauer für Firmenfahrzeuge beträgt sechs Jahre)
  • Laufende Betriebskosten für das KFZ; beispielsweise Sprit und Rundfunkgebühren

Den Firmenwagen leasen

Das Leasen eines Fahrzeugs bietet den Vorteil, dass die monatliche Belastung meist niedriger ist als bei einem Kredit, da nicht der gesamte Kaufpreis bezahlt werden muss. Allerdings ist dieser Faktor abhängig von der Laufzeit, weshalb es sich lohnt, die Leasingraten mit der Tilgung eines Kredits zu vergleichen. Fällt die Wahl auf das Leasing, wirken sich auch diese Kosten auf die Liquidität des Unternehmens aus. Selbstständige können folgende Kosten als Betriebsausgaben geltend machen:

  • Die monatlichen Leasingraten und Sonderzahlungen
  • Laufende Betriebskosten für das Fahrzeug, wie Sprit und Rundfunkgebühren

Versteuerung des Firmenwagens

Jeder Selbstständige, der sein Fahrzeug für private Zwecke nutzt, muss dies als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Dafür stehen ihnen zwei Möglichkeiten der Besteuerung zur Verfügung. Welche davon für ihn sinnvoll ist, kann jeder Unternehmer selbst ausrechnen oder lässt dies über einen Steuerberater ermitteln.

  • Die 1 %-Regelung

Über das Einkommenssteuergesetz wird geregelt, dass jedes Fahrzeug mit einem Prozent je Kalendermonat versteuert werden kann. Dieser Satz wird anhand des Neupreises des Fahrzeugs festgelegt. Beträgt dieser beispielsweise 20.000 Euro, ergibt sich daraus ein geldwerter Vorteil von 200 Euro je Monat, also 2.400 Euro im Jahr.

  • Das Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch zu führen ist aufwendig, weshalb viele Unternehmer darauf verzichten. Dabei könnten die meisten Selbstständige mit dieser Versteuerungsmethode viel Geld sparen.

Wer ein Fahrtenbuch führt, muss lückenlos jeden gefahrenen Kilometer mit dem Firmenfahrzeug festhalten. So kann exakt ermittelt werden, welcher Anteil privat und welcher beruflich zuzuordnen ist. Vor allem für Selbstständige, die den Wagen überwiegend aus gewerblichen Zwecken nutzen, macht das Führen eines Fahrtenbuches Sinn.

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