Finanzierungsleasing – Leasing-Glossar

Finanzierungsleasing

Beim Leasinggeschäft handelt es sich um eine Überlassung des Leasingobjektes auf Zeit. Für die Nutzung wird eine regelmäßige Gebühr fällig, die in Form von Leasingraten an den Leasinggeber gezahlt werden. Es handelt sich somit um eine Nutzungsüberlassung und nicht um ein Finanzierungsmodell – nichtsdestotrotz wird das Leasinggeschäft im Geschäftsalltag gerne auch als Finanzierungsleasing bezeichnet. Gleichzeitig werden unter dem Begriff Finanzierungsleasing aber auch genau die Verträge erfasst, die zwar einen mietvertragsähnlichen Charakter aufweisen, in ihrer Intention aber auf die Vollamortisation des Leasingobjektes ausgerichtet sind. Verträge, die diese Eigenschaften aufweisen, führen steuerrechtlich zu einer Bilanzierung des Leasingobjektes bei der Leasinggesellschaft – und nicht beim Leasingnehmer. Das Finanzierungs-Leasing wird auch als Finance-Leasing oder Finance Lease bezeichnet. Als Varianten zum Finanzierungsleasing stehen die Formen eines Restwertvertrages bzw. eines Kilometervertrages zur Verfügung, wobei insbesondere der letzte Vertrag der sehr viel gängigere Vertrag im Geschäftsalltag ist.