Endabrechnung
Der Begriff Endabrechnung taucht in einer Vielzahl an vertraglichen Vereinbarungen auf und ist daher rechtlich nicht auf eine bestimmte Vertragsart festgelegt. Im Leasinggeschäft findet sich eine Endabrechnung häufig bei Fahrzeug-Kilometer-Verträgen. Hierbei wird ein Abgleich zwischen den vertraglich vereinbarten Fahrleistungen und den tatsächlich gefahrenen Kilometern vorgenommen. Dies ist natürlich nur beim Kfz-Leasing der Fall – bei anderen Leasingobjekten wird beim Auslaufen des Leasingvertrages eine Endabrechnung vorgenommen, die sich an dem Zustand des Objekts orientiert. Für Leasingnehmer ist hierbei besonders wichtig: Das Leasingobjekt muss bei der Rückgabe nicht in perfektem Neuzustand sein – das ist ja auch gar nicht möglich, denn tatsächlich war das Leasingobjekt ja in regelmäßigem Gebrauch. Normale Gebrauchsspuren müssen daher nicht vom Leasingnehmer bezahlt werden – dies gilt sowohl für Kfz als auch für alle anderen Leasingobjekte.