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Dienstwagen versteuern: 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch?

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Ihr bekommt einen Firmenwagen oder seid selbstständig und steht vor der rage welche Versteuerung für euch geeignet ist? Wir klären euch über die Unterschiede auf und möchten euch einen kleinen Überblick der beiden unterschiedlichen Methoden bieten. Wir stützen uns bei diesem Ratgeber auf die rechtlichen Vorgaben, auf die Vor- und Nachteile der beide Möglichkeiten und hoffen euch bei der Entscheidung zur richtigen Versteuerung helfen zu können.

Das sind die rechtlichen Vorgaben

Zur Vereinfachung des Artikels betrachten wir den Fall eines Selbstständigen, der einen Firmenwagen versteuern möchte. Fliest der Firmenwagen in das Betriebsvermögen mit ein, dann hat man das Finanzamt im Nacken, denn dies schaut ganz genau auf etwaige Leasingraten, die Kosten für Sprit und Reparaturen und hier stellt sich oft die Frage, was darf steuerlich mindernd geltend gemacht werden und was nicht. Außerdem verlangt das Finanzamt eine Trennung zwischen beruflichen und privaten Fahrten mit dem Fahrzeug. Um hier auf der sicheren Seite zu sein ist es unerlässlich den Anteil, zu dem der Wagen privat genutzt wird, genau zu errechnen und anzugeben. Zuerst einmal schauen wir uns an, wann ein Geschäftswagen überhaupt zum Betriebsvermögen gehört:

Auto gehört zum Betriebsvermögen

Nutzt man den Wagen zu mehr als die Hälfte für dienstliche Zwecke und Fahrten, dann gehört es zum Betriebsvermögen. Liegt die geschäftliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % dann liegt es in deiner Entscheidung, ob du ihn als Betriebsvermögen angibst. Er würde dann zum sogenannten gewillkürtes Betriebsvermögen gehören. Bei unter 10 % Nutzung für den laufenden Betrieb zählt der Wagen zum notwendigen Privatvermögen. Um den prozentualen Anteil der Fahrten festzulegen und das Fahrzeug korrekt zu versteuern gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder kommt die 1-Prozent-Regelung zum Tragen, oder aber ihr führt ein Fahrtenbuch.

Das Fahrtenbuch

Starten wir mit dem sogenannten Fahrtenbuch. Oft bringt diese Methode im Vergleich zu der später erläuterten 1-Prozent-Regelung einen finanziellen Vorteil, jedoch ist die Führung eines Fahrtenbuchs mit deutlich mehr Aufwand verbunden. Auch wenn die Fahrtenbücher nicht mehr händisch geführt werden müssen und es Fahrkarten auslesen Software gibt, die diese Arbeit zuverlässig übernimmt, scheuen vielen Fahrer die vermeintliche „Mehrarbeit“. Unter folgenden Aspekten sollte man das Führen eines Fahrtenbuchs der 1-prozent-Regelung aber vorziehen. TachoByte unterstützt euch hierbei.

Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn:

  • das Fahrzeug nur wenig privat genutzt wird
  • der brutto Listenpreis sehr hoch ist
  • das Auto schon älter und bereits abgeschrieben ist
  • die Fahrleistung und die laufenden Kosten niedrig sind
  • der Arbeitsweg sehr gering ist
  • wenn es mehre Autos im Betriebsvermögen gibt, denn dann müsste ohne Fahrtenbuch jedes Auto mit 1% versteuert werden

Die Vor- und Nachteile der 1%-Regelung

Wird das Fahrzeug überwiegend privat genutzt und ist zwar neu, aber nicht besonders hochpreisig, dann macht die 1%-Regelung Sinn. Für die Festlegung der 1%-Versteuerung gilt immer der brutto-Listenpreis des Neuwagens, auch wenn es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt. Wichtig zu wissen ist, dass die 1% Regelung nur dann genutzt werden darf, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 % der Gesamtnutzung ausmacht. Ansonsten muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Zu den Nachteilen dieser Regelung zählen folgende:

  • die Pauschalberechnung wird dem Fahrverhalten eventuell nicht gerecht
  • auch gebrauchte und alte Autos werden nach dem neuwagen-Brutto-Preis versteuert
  • die Steuer bezieht sich immer auf den kompletten Monat, auch wenn der Dienstwagen erst ab dem 15.  genutzt wird

 

 

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