Dienstleistungen – Leasing-Glossar

Dienstleistungen

Rechtlich gesehen sind Dienstleistungen alle diejenigen Vorgänge, bei denen ein Wirtschaftssubjekt eine am eigenen Betriebszweck orientierte entgeltliche Tätigkeit für andere übernimmt. Das deutsche Rechtssystem kennt dabei eine ganze Reihe an unterschiedlichen Dienstleistungen, was sich auch in der Vielzahl der möglichen Verträge diesbezüglich niederschlägt. Im wirtschaftlichen Miteinander unterscheidet man vor allem zwischen personenbezogenen Dienstleistungen (kommen nur unter Beteiligung des Kunden zustande), sachbezogenen Dienstleistungen (bei denen die Dienstleistung an sich im Vordergrund steht) und originären Dienstleistungen (die ohne die Herstellung materieller Güter auskommen). Von einer Dienstleistung im Leasinggeschäft spricht man immer dann, wenn zum Leasingvertrag noch zusätzliche Serviceleistungen hinzukommen, die dem Leasingnehmer direkte Entlastungen bringen. Das können ganz unterschiedliche Dienstleistungen sein – besonders häufig ist dies zum Beispiel das Reifen- und Kraftstoff-Management, aber auch außergewöhnliche Dienstleistungen wie die Abwicklung von Bußgeldbescheiden oder das Schadens-Management.