Bußgeldbescheide – Leasing-Glossar

Bußgeldbescheide

Wer im Straßenverkehr die gesetzlichen Anforderungen bewusst oder zumindest fahrlässig nicht einhält, der bekommt – wenn er zum Beispiel durch die Polizei dabei erwischt wird – recht zügig einen Bußgeldbescheid mit der Post zugestellt. Dieser ist Teil des Bußgeldverfahrens und stellt gemäß § 65 Ordnungswidrigkeitengesetz die notwendige äußere Form dar, in der Ordnungswidrigkeiten geahndet und mitgeteilt werden. Der Bußgeldbescheid beinhaltet grundsätzlich immer einen Hinweis auf: Die Person des Beschuldigten, die Bezeichnung der Tat, die dem Beschuldigten zur Last gelegt wird (inklusive detaillierte Angaben zu Ort, Zeit u. Ä.), die Beweismittel (bei einer Geschwindigkeitsübertretung sind das oft die berühmten Blitzer-Fotos) sowie die auferlegte Geldbuße und eventuelle weitere Folgen (zum Beispiel Verhängung eines Fahrverbots). Wer dem Bußgeldbescheid die Zahlung der im Bußgeldbescheid angeordneten Geldbuße folgen lässt, sorgt dafür, dass das Bußgeldverfahren vorläufig abgeschlossen werden kann.