Bürgschaft – Leasing-Glossar

Bürgschaft

„Den Bürgen kannst du würgen“ – wohl jeder hat schon einmal den bösen, aber dennoch auch zum Teil wahren Spruch über das Rechtsinstitut der Bürgschaft gehört. Die Bürgschaft ist nach dem Willen des Gesetzgebers ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem die eine Vertragspartei für die Schulden und Verpflichtungen eines anderen eintritt. Dieser Vorgang soll den Gläubiger vor einem Ausfall der vertraglich vereinbarten Leistung schützten – fällt der eigentliche Schuldner aus, trifft die vertragliche Pflicht den durch den Bürgschaftsvertrag involvierten Dritten. Im Leasinggeschäft haben Bürgschaften immer dann eine Bedeutung, wenn mangels Bonität eine der Vertragsparteien (Lieferant oder Leasingnehmer) ein Leasingvertrag eigentlich nicht zustande kommt. Leasinggesellschaften verlangen dann zusätzliche Sicherheiten, die zum Beispiel in Form einer Bürgschaft erbracht werden können. Auf der Seite der Lieferanten erfolgt eine Bürgschaft häufig in Form einer Rücknahme- oder Verwertungsgarantie.