Bonität – Leasing-Glossar

Bonität

Unter dem Begriff der Bonität versteht man unter finanztechnischen Aspekten die Kreditwürdigkeit eines Vertragspartners. Im Leasinggeschäft bedeutet das, dass der zukünftige Leasingnehmer in der Lage ist, die vereinbarten Leasingraten für die gesamte Vertragsdauer zu erbringen. Die Prüfung der Bonität erfolgt in der Regel durch den Leasinggeber bzw. die Bank. Erst bei einer positiven Bescheidung wird diese gewillt sein, den Leasingvertrag wie beabsichtigt abzuschließen. Mit der Bonitätsprüfung soll nicht nur der Leasingnehmer geschützt werden – sie dient auch als Sicherheit für die Leasinggesellschaft. Bei der Prüfung der Bonität des Lieferanten wird abgeklärt, ob dieser die Fähigkeit besitzt, seine Liefer- und Gewährleistungsverpflichtungen zu erfüllen. Im Geschäftsalltag wird die Bonität des Leasingnehmers vor allem anhand von Unternehmenszahlen, Planrechnungen und den Auskünften Dritter (Banken, Schufa, Lieferanten u. Ä.) beurteilt.