Bestelleintritt – Leasing-Glossar

Bestelleintritt

Obwohl das Leasinggeschäft im Grunde genommen den immer gleichen Abläufen folgt, sind im Leasingalltag oft auch ganz unterschiedliche Konstellationen denkbar und möglich. Üblicherweise beschreibt aber der Begriff des Bestelleintritts den folgenden Vorgang: Der Kunde (also der vertragliche Leasingnehmer) bestellt das Leasingobjekt (beim Kfz-Leasing das Fahrzeug) beim Händler oder Lieferanten. Nach Abschluss des Leasingvertrages tritt dann der Leasinggeber in die Bestellung des Kunden ein. Mit der Zahlung der Lieferantenrechnung durch den Leasinggeber wird dann dem Leasinggeber das Eigentum an dem Leasingobjekt übertragen. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung ist vor allem die Frage maßgeblich, wer zum Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs durch den Leasingvertrag als Eigentümer gilt. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Vertragspartner auch mit den entsprechenden steuerrechtlichen Folgen ausgetauscht bzw. gewechselt werden.