Beschaffung / Bestellung – Leasing-Glossar

Beschaffung / Bestellung

Die Beschaffung bzw. die Bestellung des Leasingobjektes erfolgt in der Regel durch den Leasinggeber bzw. die Leasing-Gesellschaft beim Lieferanten / Händler. Die Bestellung setzt die Annahme des Leasingantrages voraus und erfordert grundsätzlich einen bereits abgeschlossenen Leasingvertrag. Praktisch bedeutet dies im Leasingalltag: Nach Zustandekommen des Leasingvertrages (Annahme des Leasingvertrages durch den Leasinggeber) bestellt die Leasinggesellschaft bzw. die Bank das Leasingobjekt entsprechend den Vorgaben des Leasingnehmers. Verschiedene Bestellvarianten sind dabei gängige Praxis. Die häufigsten sind: Der Leasinggeber bestellt direkt beim Lieferanten oder der Leasinggeber tritt selbst in die Bestellung des Leasingnehmers ein. Beim Sonderfall des Operating-Leasings beschafft sich die Leasinggesellschaft die benötigten Leasingobjekte durch direkte Bestellung nach ihren Vorstellungen und Planungen. Die Dreierbeziehung zwischen Leasinggesellschaft, Leasingnehmer und Lieferant ist typisch für das Wesen des Leasingvertrages.