Berechnungsgrundlage – Leasing-Glossar

Berechnungsgrundlage

Im Leasinggeschäft ist die Berechnungsgrundlage definiert durch den Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich der eventuell fälligen Sonderzahlungen. Bei einem Kilometerabrechnungsmodell wird eine Kilometerleistung (zum Beispiel 50000 Kilometer während der gesamten Vertragszeit) vorgegeben. Die Kilometerleistung ist dann Berechnungsgrundlage für die Leasingrate und die Laufzeit. Die Nichteinhaltung der Berechnungsgrundlage führt üblicherweise zu einer Nachbelastung des Leasingnehmers – es ist daher von außerordentlicher Relevanz, diese Berechnungsgrundlage realistisch einzuschätzen. Zwar sind Leasingraten günstiger, wenn die Fahrleistung nicht ganz so hoch angesetzt wird – eine Nachberechnung kommt den Leasingnehmer dann aber häufig teuer zu stehen, denn jeder Kilometer, den das Leasingfahrzeug mehr zurückgelegt hat, als das im Vertrag festgehalten war, wird nun als Zahlung eingefordert. Gleichzeitig wird der Leasingnehmer bei einer verminderten Fahrleistung durch Rückzahlungen „belohnt“; praktisch sollte der Leasingnehmer darauf achten, die eigene Kilometerleistung so exakt wie möglich in den Vertrag miteinfließen zu lassen.