Bankauskunft – Leasing-Glossar

Bankauskunft

Die Bankauskunft ist die Grundlage für jeden Leasingvertrag – kein Leasinggeber wird darauf verzichten, da er ansonsten das Risiko eingeht, dass die vertraglich vereinbarten Leasingraten womöglich nicht gezahlt werden können. Damit stellt die Bankauskunft in gewisser Weise auch eine Sicherheit für den Leasinggeber dar. Bankauskünfte sind auch bei anderen vertraglichen Verbindungen üblich und Teil der Vertragsabwicklung: Immer dann, wenn die finanzielle Bonität von einer der beiden Vertragsparteien von Bedeutung ist, wird im geschäftlichen Alltag normalerweise eine Bankauskunft eingefordert. Da der Leasinggeber üblicherweise auch eine Bank ist, ist die Bankauskunft im Grunde genommen nichts anderes als eine Information über eine bestehende Geschäftsbeziehung sowie die Information über die Art und Weise der Abwicklung zwischen Bank und Kunden.