Auftragsbestätigung – Leasing-Glossar

Auftragsbestätigung

Wer einen Leasingvertrag abschließen möchte, muss – ähnlich wie bei Kredit- und Darlehensverträgen – bei der Leasinggesellschaft bzw. -bank einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei sind die erforderlichen Unterlagen und Nachweise durch den Leasingnehmer zu erbringen. Die Leasinggesellschaft prüft daraufhin den Antrag bezüglich der Bonität und anderer Parameter. Erst nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung kann der Leasingvertrag seine rechtliche Verbindlichkeit entfalten. Leasingnehmer, die selbstständig tätig sind, sollten beim Antrag auf Leasing zusätzliche Unterlagen durch das Finanzamt oder durch den Steuerberater einreichen, die nicht nur die selbstständige Tätigkeit nachweisen, sondern darüber hinaus auch Auskunft über den finanziellen Status des Unternehmens geben. Zusätzlich sollten Selbstständige – unabhängig davon, ob es sich um ein Gewerbe oder um eine Freiberuflichkeit handelt – die Anmeldung beim Finanzamt in Kopie einreichen, da diese bei der steuerlichen Bewertung eine wichtige Rolle spielt.