Auflösung von Leasingverträgen
Wer als Leasingnehmer aus dem Leasingvertrag aussteigen möchte, sieht sich in der Praxis allzu häufig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die nur schwer zu lösen sind. Insbesondere, wenn das Leasingobjekt nicht durch einen Totalverlust wirtschaftlich ausfällt, ist eine Auflösung des zugrunde liegenden Vertrages kaum möglich. Eine Option für den Leasingnehmer besteht allerdings darin, einen Nachfolger für den Leasingvertrag zu finden, der dann an die Stelle des ursprünglichen Leasingnehmers tritt. Dieser übernimmt dann sowohl den Leasingvertrag als auch das Leasingobjekt – und zahlt wie der ursprüngliche Leasingnehmer die regelmäßig anfallenden Leasingraten. Eine Übernahme des Leasingvertrags bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch die Bank bzw. den Leasinggeber – diese legt an den übernahmewilligen zukünftigen Leasingnehmer unter Umständen ebenfalls strenge Maßstäbe an (zum Beispiel nachgewiesene Bonität etc.).