Anzahlung
Wie bei jedem anderen schuldrechtlichen Vertrag ist auch das Institut der Anzahlung im Leasinggeschäft von enormer Bedeutung. Für den Leasingnehmer ist eine Anzahlung beim Abschluss des Leasingvertrages zum Beispiel ein probates Mittel, um die künftigen Leasingraten zu reduzieren und so eine geringere monatliche Belastung zu erreichen. Aber auch die Leasinggesellschaft kann eine Anzahlung für den Leasingnehmer leisten – dann werden die Zinsen für die sogenannte Vorfinanzierung zum Beginn des Leasingvertrages berechnet und dem Leasingnehmer zugeschrieben. Im Leasinggeschäft lässt sich gerade im Punkt Anzahlung ein Unterschied zwischen Privatkunden und Firmenkunden feststellen: Während geschäftliche Kunden häufig statt einer Anzahlung lieber höhere Monatsraten zahlen (schon alleine aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung), sieht es bei Privatkunden anders aus. Für sie ist es meist günstiger, am Anfang mehr zu zahlen und dadurch die Leasingraten dauerhaft zu reduzieren.