Abnahmebestätigung – Leasing-Glossar

Abnahmebestätigung

Die Abnahmebestätigung ist meist der Startschuss für den Beginn der Leasinglaufzeit. In Schriftform bestätigt hier der Leasingnehmer, dass das Leasingobjekt vollständig und im vereinbarten Zustand übergeben wurde. Bei Autos erfolgt die Bereitstellung durch den Autohändler bzw. den Lieferanten – erst mit der Abnahme beginnt dann das eigentliche Leasing und die Zahlung der vereinbarten Leasingraten wird fällig. Der Leasing-Nehmer ist bei der Übergabe des bestellten Leasingobjektes verpflichtet, dieses unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem im Vertrag Vereinbarten zu untersuchen und das Ergebnis dem Lieferanten bzw. Händler und dem Leasing-Geber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Dazu gehört auch die Betriebsfähigkeit und die Gebrauchsfertigkeit: Nur, wenn diese gegeben und schriftlich bestätigt sind, entfaltet der Leasingvertrag seine volle Wirkung.