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KBA kritisiert Tesla-Autopilot: „Straße kein Experimentierfeld“

Tesla Model 3
Tesla Model 3; Quelle: capitalstreet_fx06/pixabay

Technologie. Elektromobilität. Bisher zeigte sich das Kraftfahrt-Bundesamt wenig begeistert von der Zusammenarbeit mit Tesla. Auch jetzt findet Behördenpräsident Richard Damm klare Worte in Bezug auf den Tesla-Autopilot.

Konkret kritisiert das KBA das Sicherheitskonzept der US-amerikanischen Elektroautos sowie den nicht ausreichenden Datenschutz. Deshalb ermahnte die Behörde den Autobauer nun zu einer besseren Zusammenarbeit und forderte zudem das Unternehmen um CEO Elon Musk auf, sich um die Verringerung von Sicherheitsrisiken zu bemühen. Die Süddeutsche Zeitung (Paywall) berichtete davon.

Besonderer Dorn im Auge: Fahrzeugfunktionen nur bei bestimmtem Scoring

Ein besonders großer und hartnäckiger Dorn im Auge ist dem KBA dabei die Tatsache, dass Tesla bestimmte Fahrzeugfunktionen nur dann freischaltet, wenn „Fahrzeugführende ein bestimmtes Scoring, also eine gewisse Punktzahl in Abhängigkeit von ihrem Fahrkönnen erreichen.“ Dies sei laut KBA-Präsident Richard Damm nicht der richtige Weg. Die Beta-Version darf aktuell in den USA nur von Fahrer:innen mit einem Sicherheitsindex ab 98 genutzt werden. Dieser Safety Score wird von Tesla anhand von fünf Faktoren berechnet. Darunter zählt unter anderem die Anzahl der starken Bremsungen oder die Geschwindigkeit beim Durchfahren von Kurven.

„Ein Fahrzeug beziehungsweise das System der Automatisierung muss so sicher und robust sein, dass es von allen Fahrern bedient werden kann“, so Damm. „Möchten wir dieses Vorgehen in einem sicherheitskritischen Umfeld wie dem Straßenverkehr?“

Darüber hinaus möchte das KBA von allen Autoherstellern wissen, welche Software-Updates aufgespielt werden. Nur so könne man überprüfen, ob die Updates regelkonform seien. Tesla halte sich diesbezüglich wohl aber recht bedeckt. KBA-Chef Damm betonte, man wolle keine neuen Technologien verhindern. Die Straße sei aber „kein Experimentierfeld“, es ginge schließlich um die Sicherheit im Verkehr und um Menschenleben. Die Aufgabe des KBA sei es, genau hinzuschauen und praktisch zu prüfen. Man könne sich nicht nur auf Zusagen in Dokumenten verlassen.

Ist die Sammlung der Informationen Datenschutzkonform?

Neben allem Ärger mit der Intransparenz der Software-Updates kritisiert das KBA bei Tesla auch den Umgang mit personenbezogenen Fahrerdaten. Der US-Autobauer verwende große Datenmengen, die unter anderem das Fahrverhalten der Fahrer:innen betreffen.

Das kenne man von anderen Herstellern so nicht, so Damm weiter. Deshalb müsse das KBA den Umgang und die Weitergabe der Daten unter dem Aspekt datenschutzrechtlicher Vorgaben prüfen.

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Auch auf dem Heimatmarkt ist der Autopilot von Tesla umstritten. Aktuell seien bisher rund 60.000 Elektroautos im FSD-Betatest. Anfang Februar musste Tesla über 50.000 Autos aufgrund einer FSD-Funktion zurückrufen, die lax mit Stopp-Schildern umging. Erst letzte Woche berichteten wir davon, wie ein Tesla-Mitarbeiter entlassen wurde, weil er eine FSD-Kollision auf YouTube veröffentlicht hatte.

Auch die örtliche Sicherheitsbehörde NHTSA hat nun nach mehrfach möglichen Verbindungen der FSD-Software zu Unfällen Untersuchungen aufgenommen. Regelmäßig weist Tesla Vorwürfe bezüglich des Autopiloten zurück. Dieser verbessere die Fähigkeit der Kund:innen sicherer zu fahren als der durchschnittliche Autofahrer in den USA.


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