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Ermittlungen gegen Tesla: Hat Selbstfahrmodus tödlichen Unfall verursacht?

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- Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat Untersuchungen zu einem tödlichen Unfall mit einem Tesla Model 3 im Bundesstaat Texas aufgenommen.
- Dabei soll geklärt werden, ob zum Zeitpunkt des Unfalls ein Fahrerassistenzsystem des Herstellers aktiviert war.
- Das neue Feature für autonomes Fahren ist aktuell auch in der EU umstritten und könnte bei uns an Bedenken aus Schweden scheitern.
In den USA läuft eine Untersuchung zu einem tödlichen Unfall mit einem Tesla, bei dem ein Assistenzsystem des Model 3 eine Rolle gespielt haben soll .Der Unfall ereignete sich am 19. Juni. Das Fahrzeug prallte in ein Wohnhaus, wobei eine 76-jährige Frau ums Leben kam. Medienberichten zufolge befand sich die Frau vor dem Gebäude, als sie von dem Fahrzeug erfasst wurde.
Elon Musk: Selbstfahrmodus war nicht aktiv
Tesla-Chef Elon Musk erklärte auf der Plattform X, dass die Software „Full Self-Driving“ (FSD) nach seiner Einschätzung nicht im Einsatz gewesen sei. Als Begründung verwies er darauf, dass das System in Wohngebieten mit niedrigen Geschwindigkeiten operiere, während es sich in diesem Fall um einen Unfall mit hoher Geschwindigkeit gehandelt habe.
Noch keine Klarheit über Unfallhergang
Welche Assistenzfunktion tatsächlich aktiviert war, ist bislang nicht bekannt. Die NHTSA hat seit 2016 nahezu 50 Sonderuntersuchungen zu Tesla-Unfällen eingeleitet, bei denen ein möglicher Zusammenhang mit dem Autopilot-System geprüft wurde. Bei diesen Vorfällen kamen insgesamt rund zwei Dutzend Menschen ums Leben. Zuletzt weitete die Behörde ihre Untersuchungen zu möglichen Softwareproblemen und Verkehrsverstößen bei Millionen Tesla-Fahrzeugen aus.
Auch in Europa wird die Diskussion über Teslas Fahrerassistenzsysteme weitergeführt. So hat die schwedische Verkehrsverwaltung TRV Bedenken gegen eine europaweite Zulassung des Systems Full Self-Driving geäußert. In einem Schreiben an das Technische Komitee für motorisierte Fahrzeuge (TCMV) der Europäischen Union empfiehlt die Behörde, einer EU-weiten Freigabe derzeit nicht zuzustimmen.
Kritikpunkt ist eine Funktion, die es Fahrern ermöglicht, Geschwindigkeitsbegrenzungen gezielt zu überschreiten. Nach Ansicht der schwedischen Behörde könnte dies sowohl bestehende rechtliche Vorgaben als auch die angestrebten Sicherheitsvorteile automatisierter Fahrsysteme beeinträchtigen.
Während die überwachte Version von Full Self-Driving bereits in einigen europäischen Ländern zugelassen wurde, steht eine Entscheidung über eine EU-weite Freigabe noch aus. In Deutschland befasst sich das Kraftfahrt-Bundesamt mit dem Thema. Tesla äußerte sich bislang nicht zu den aktuellen Bedenken der schwedischen Behörden.
Nach Angaben des Herstellers im Benutzerhandbuch bleibt der Fahrer auch bei aktiviertem FSD-System jederzeit für die Fahrzeugführung verantwortlich und muss Geschwindigkeit sowie Fahrweise an die jeweiligen Verkehrs- und Straßenbedingungen anpassen.
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