Spritpreisdeckel
Einschränkungen und Ausnahmen: So verwässert Reiche den Spritpreisdeckel

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- Der von der Bundesregierung geplante Spritpreisdeckel soll offenbar nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz kommen.
- Ein Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, die staatliche Begrenzung der Kraftstoffpreise auf außergewöhnliche Krisensituationen zu beschränken.
- Zudem soll die Maßnahme zeitlich befristet werden und bei einer Gefährdung der Versorgungssicherheit ausgesetzt werden können.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte sich bereits mehrfach skeptisch gegenüber einer staatlichen Preisobergrenze für Benzin und Diesel geäußert. Der nun vorliegende Entwurf für einen Spritpreisdeckel befindet sich in der sogenannten Frühkoordinierung, der ersten Abstimmungsphase zwischen den beteiligten Bundesministerien. Zuvor hatte unter anderem die SPD Druck gemacht und eine zügige Umsetzung der Maßnahme angemahnt.
Spritpreisdeckel nur bei außergewöhnlichen Preissteigerungen
Nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums soll der Spritpreisdeckel nicht automatisch bei steigenden Kraftstoffpreisen greifen. Voraussetzung wäre vielmehr, dass die Preise in Deutschland über drei aufeinanderfolgende Wochen deutlich stärker steigen als im europäischen Durchschnitt.
Damit würde die Bundesregierung das Instrument auf Situationen beschränken, in denen die nationale Preisentwicklung erheblich von derjenigen in anderen europäischen Staaten abweicht.
Außerdem soll eine aktivierte Preisobergrenze höchstens drei Monate gelten. Sollte die Versorgung mit Benzin und Diesel gefährdet sein, könnte die Regelung vorzeitig ausgesetzt werden.
Das Wirtschaftsministerium begründet diese Einschränkungen mit der Notwendigkeit, außergewöhnliche Preissteigerungen zu begrenzen, ohne die Kraftstoffversorgung von Verbrauchern und Unternehmen zu gefährden.
Inkrafttreten zum Jahreswechsel vorgesehen
Nach Informationen von Handelsblatt und The Pioneer soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit würde es unmittelbar an den bisherigen Tankrabatt anschließen, der Ende Dezember ausläuft.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im September darauf verständigt, eine gesetzliche Regelung für einen Spritpreisdeckel ausarbeiten zu lassen. Insbesondere die SPD hatte auf eine entsprechende Maßnahme gedrängt, um Autofahrer bei hohen Kraftstoffpreisen zu entlasten.
Anders als der bisherige Tankrabatt, der über eine Senkung der Kraftstoffsteuern wirkt, würde ein Preisdeckel unmittelbar an den Verkaufspreisen an den Tankstellen ansetzen.
Allerdings wäre nach dem vorliegenden Entwurf nicht gewährleistet, dass die Regelung bereits zum Jahresbeginn tatsächlich niedrigere Preise bewirkt. Ohne die vorgesehenen außergewöhnlichen Preissteigerungen würde der Mechanismus zunächst nicht aktiviert.
Wirtschaftsministerium warnt vor Versorgungsproblemen
Reiche hatte die Einführung einer bundesweit einheitlichen Preisobergrenze wiederholt kritisch beurteilt. Aus Sicht ihres Ministeriums ist es schwierig, einen Höchstpreis festzulegen, der sowohl die Verbraucher entlastet als auch die wirtschaftlichen Bedingungen des Kraftstoffhandels berücksichtigt.
Eine zu hoch angesetzte Obergrenze könnte demnach sogar steigende Preise begünstigen, wenn sich Tankstellen bei ihrer Preisgestaltung am erlaubten Maximum orientieren.
Ein zu niedriger Höchstpreis könnte dagegen dazu führen, dass sich der Verkauf von Benzin und Diesel an bestimmten Standorten wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Insbesondere in dünn besiedelten Regionen sieht das Ministerium dadurch Risiken für die Versorgung.
Die Koalitionsvereinbarung sieht deshalb ausdrücklich vor, die konkrete Ausgestaltung des Preisdeckels gemeinsam mit der Mineralölwirtschaft zu erarbeiten.
Mineralölbranche verweigert offenbar Mitarbeit
Die vorgesehene Zusammenarbeit mit der Branche gestaltet sich allerdings schwierig. Nach einem Bericht von Politico lehnen mehrere Verbände eine gemeinsame Abstimmung über die Preisobergrenze ab.
Hintergrund sind kartellrechtliche Bedenken. Eine koordinierte Verständigung zwischen Mineralölunternehmen und Branchenverbänden über Kraftstoffpreise könnte nach Einschätzung der Beteiligten als unzulässige Preisabsprache gewertet werden.
Entsprechende Vorbehalte sollen die Verbände dem Bundeswirtschaftsministerium schriftlich mitgeteilt haben. Damit bleibt offen, wie die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beteiligung der Branche rechtssicher organisieren will.
Weiterer Tankrabatt und Übergewinnsteuer vorerst keine Alternative
Weitere Entlastungsinstrumente werden in dem Gesetzentwurf offenbar ausgeschlossen. Eine Verlängerung oder Neuauflage des Tankrabatts kommt nach Informationen von Politico angesichts der angespannten Haushaltslage nicht infrage.
Auch die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölunternehmen wird nicht als kurzfristig geeignete Maßnahme betrachtet. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte sich für eine entsprechende Regelung auf europäischer Ebene ausgesprochen.
Nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums wäre eine solche Steuer kurzfristig jedoch weder ausreichend rechtssicher umzusetzen noch geeignet, unmittelbar für niedrigere Kraftstoffpreise zu sorgen.
Der Gesetzentwurf muss nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt werden. Ob die vorgesehenen Einschränkungen in dieser Form bestehen bleiben, ist noch offen. Auch die konkreten Kriterien, ab wann eine Preissteigerung als deutlich überdurchschnittlich gilt und wie hoch eine mögliche Preisobergrenze ausfallen soll, sind bislang nicht abschließend geklärt.
Tanken
Über den Autor
Roman van Genabith
Roman van Genabith ist Journalist und Autor bei Sparneuwagen.de. Seine Schwerpunkte liegen auf Elektromobilität, Automobilwirtschaft, Marktentwicklungen und Mobilitätspolitik. Dabei ordnet er aktuelle Entwicklungen auch anhand ihrer wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Hintergründe ein.Jetzt leasen!
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