Gedrosselte Beschleunigung
Elektroautos zu schnell: China plant 5-Sekunden-Regel

Im Wettbewerb um die schnellsten Elektroautos haben Hersteller in den vergangenen Jahren immer neue Maßstäbe gesetzt. Ob Hyundai Ioniq 5 N, Audi e-tron GT RS Performance oder Teslas Model S Plaid – Beschleunigungswerte von deutlich unter drei Sekunden beim Sprint von 0 auf 100 km/h sind längst nicht mehr nur Supersportwagen vorbehalten. Doch genau dieser Trend bereitet Chinas Behörden nun zunehmend Sorgen.
Nach mehreren schweren Unfällen hat das chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit einen Entwurf für neue nationale Sicherheitsstandards vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, die maximale Beschleunigungsleistung von Pkw gesetzlich zu begrenzen.
Mindestens 5 Sekunden von 0 auf 100 km/h
Wie CarNewsChina berichtet, soll die neue Verordnung mit dem Titel „Technische Bedingungen für die Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen“ vorschreiben, dass Fahrzeuge künftig standardmäßig so eingestellt sein müssen, dass sie für den Sprint von 0 auf 100 km/h mindestens fünf Sekunden benötigen. Ziel sei es, Risiken durch extreme Beschleunigungswerte zu reduzieren.
Dabei handelt es sich nicht um ein generelles Verbot schneller Fahrzeuge: Autofahrer könnten weiterhin über entsprechende Fahrzeugmenüs Beschleunigungen unter fünf Sekunden ermöglichen – ähnlich wie sich heute Assistenzsysteme wie der Spurhalteassistent deaktivieren lassen, obwohl sie beim Start eines Fahrzeugs automatisch aktiviert sind. Allerdings könnten Automobilhersteller extrem schnelle Beschleunigungswerte künftig nicht mehr als Verkaufsargument herausstellen.
Strengere Regeln für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge
Der Entwurf geht insbesondere auf Besonderheiten von Elektrofahrzeugen ein. Vorgeschlagen werden unter anderem:
- Technologien zur Vermeidung von Fehlbedienungen des Gaspedals, insbesondere beim Anfahren oder langsamen Fahren.
- Automatische Begrenzung der Leistungsabgabe, wenn das Fahrzeug steht oder nur sehr langsam rollt.
- Klar erkennbare akustische und visuelle Warnhinweise, um unbeabsichtigtes Beschleunigen zu verhindern.
Ebenso sollen E-Autos und Plug-in-Hybride in sicherheitskritischen Situationen automatisch den Stromkreis trennen können – zum Beispiel bei extrem schnellen Geschwindigkeitsänderungen (mehr als 25 km/h in 150 Millisekunden) oder wenn Airbags ausgelöst werden.
Fokus auf Batteriesicherheit
Auch die Antriebsbatterien stehen im Mittelpunkt des Entwurfs. Die neuen Standards fordern:
- eine permanente Überwachung des Batteriestatus,
- automatische Erkennung und Protokollierung von Fehlfunktionen,
- Frühwarnsysteme bei auffälligen Zellzuständen,
- Vorrichtungen zur sicheren Druckentlastung bei beschädigten Batterien.
Für Elektrobusse und Plug-in-Hybridbusse über sechs Meter Länge soll zusätzlich gelten: Nach einem Batteriealarm dürfen diese mindestens fünf Minuten lang nicht Feuer fangen oder explodieren – genug Zeit, um alle Fahrgäste zu evakuieren.
Biometrische Fahrerprüfung und strengere Assistenzsysteme
Die geplanten Regeln umfassen auch neue Vorgaben für moderne Fahrerassistenzsysteme. Fahrzeuge sollen künftig überprüfen, ob der Fahrer für bestimmte Assistenzfunktionen geschult ist – etwa per biometrischer Identifikation oder Kontoanmeldung.
Zudem soll bei aktivierten Assistenzsystemen ab 10 km/h eine durchgängige Überwachung der Fahreraufmerksamkeit erfolgen – per Handerkennung am Lenkrad und Blickverfolgung. Um Ablenkungen zu vermeiden, sollen Infotainment-Displays bei Geschwindigkeiten über 10 km/h weder Videos noch Spiele zulassen.
Verordnung im Konsultationsprozess
Der Entwurf durchläuft derzeit den nationalen Normungsprozess und befindet sich in der öffentlichen Konsultation. Sollten die Vorschriften tatsächlich verabschiedet werden, könnten sie den Markt nachhaltig verändern – und insbesondere die viel beworbenen Extrem-Beschleunigungen von Elektroautos deutlich in den Hintergrund drängen.
Für die Hersteller von Performance-Elektrofahrzeugen wäre dies ein Paradigmenwechsel: Die reine Beschleunigungszahl dürfte als Marketinginstrument künftig ausgedient haben.
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