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VW-Vorstand soll Produktionsende für vier deutsche Werke beschlossen haben

Einem Medienbericht zufolge hat der Vorstand der Volkswagen AG konkrete Daten für das Produktionsende in vier deutschen Werken festgelegt. Wie die WirtschaftsWoche unter Berufung auf ein internes Papier für den VW-Aufsichtsrat berichtet, betrifft die Planung die Standorte Emden, Zwickau, Hannover und das Audi-Werk in Neckarsulm. Der Konzern selbst wollte die Berichte nicht kommentieren.
Konkrete Auslauftermine und Modellverlagerungen
Laut dem Bericht hat der VW-Vorstand das Konzept für die künftige Konzerntransformation einstimmig beschlossen. Darin sind erstmals konkrete End-of-Production-Termine genannt: Für die Werke in Emden und Zwickau soll demnach im Jahr 2031 Schluss sein. Hannover soll 2032 folgen, während für den Audi-Standort Neckarsulm das Jahr 2034 als Auslaufdatum angesetzt ist. Die Nachfolgemodelle der dort gefertigten Fahrzeuge sollen laut dem Dokument auf andere Werke verteilt werden. Besonders konkret sind die Pläne für Emden: Der Nachfolger des VW ID.4, intern offenbar als ID.Tiguan geführt, soll künftig im Škoda-Werk Mladá Boleslav entstehen. Der Nachfolger des Audi Q4 e-tron soll von Zwickau nach Bratislava wechseln, die künftige Transporterfamilie B-Space/T8 von Hannover nach Poznań und der A8-Nachfolger von Neckarsulm nach Leipzig.
Kostenbedingung lässt Ausweg bis Mitte 2027
Das Papier sieht jedoch eine Frist vor, die den betroffenen Standorten eine letzte Option offenhält: Erreichen die vier Werke bis Ende Juni 2027 wettbewerbsfähige Fabrikkosten, soll eine weitere Belegung mit Fahrzeugmodellen zumindest noch einmal geprüft werden. Wie stark der Spardruck ist, verdeutlichen die im Bericht genannten Zahlen: Für 2025 liegen die durchschnittlichen Fabrikkosten an den deutschen VW-Standorten bei 6.490 Euro je Fahrzeug. An europäischen Konzernstandorten außerhalb Deutschlands liegen sie dagegen durchschnittlich bei 2.832 Euro.
Produktionsende offenbar ohne Zustimmung des Aufsichtsrats möglich
Brisant ist zudem, dass der Aufsichtsrat den geplanten Produktionsenden offenbar nicht zwingend zustimmen muss. Nach Informationen der WirtschaftsWoche gehört das Auslaufenlassen einer Produktion laut VW-Satzung nicht zu den zustimmungspflichtigen Geschäften. Eine Zustimmung sei demnach lediglich bei der Errichtung oder Verlegung von Produktionsstätten erforderlich. Der Vorstand könnte die geplanten Produktionsenden damit grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Aufsichtsrats umsetzen.
Keine offizielle Bestätigung durch den Konzern
Eine Bestätigung seitens Volkswagen liegt bislang nicht vor. Der Konzern teilte auf Anfrage mit, interne Unterlagen grundsätzlich nicht zu kommentieren. Aus der bislang weitgehend offenen Debatte über die Zukunft der Standorte werden durch die durchgesickerten Pläne jedoch erstmals konkrete Jahreszahlen.
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