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VW muss Millionenstrafe zahlen

Volkswagen T-Roc
Volkswagen T-Roc; Quelle: Pressefoto

Business. Weil ein mit Kameras ausgestattetes VW-Fahrzeug auf einer Forschungsfahrt filmte, ohne entsprechend gekennzeichnet gewesen zu sein, muss VW nun ein Bußgeld in Millionenhöhe zahlen.

Wegen Verstößen gegen Datenschutzregeln beim Test von Assistenzsystemen für neue Automodelle muss Volkswagen nun ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro zahlen. Die Automobilwoche berichtet davon.

Ein beauftragter Dienstleister habe auf einer Forschungsfahrt in Österreich 2019 ein mit Kameras ausgestattetes Fahrzeug nicht entsprechend gekennzeichnet. Bei dieser Fahrt habe das Fahrzeug seine Umgebung aufgenommen. Mit den Daten sollten Funktionen zur Vorbeugung von Unfällen erprobt werden. Der Hersteller aus Wolfsburg bestätigte den Fall und hat das Bußgeld angenommen.

Darüber hinaus habe ein detaillierter Vertrag mit besagtem Dienstleister gefehlt, ebenso wie eine „Datenschutz-Folgeabschätzung“ mit Risikoabwägung. Schließlich seien Dokumentationspflichten nicht vollständig zu der Frage erfüllt worden, welche „technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen“ bei der Verarbeitung der Daten um den Wagen herum getroffen wurden.

Leichte Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU

Die benannten Mängel bedeuteten leichte Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU, die Volkswagen bedauerte. Deshalb habe der Konzern zugestimmt, das Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Zahlung der Geldbuße zu beenden.

Erst Ende Juni hatte VW-Konkurrent Tesla mit der Datennutzung aus Kameras auf sich aufmerksam gemacht. Die Berliner Polizei untersagte es dabei, dass die Autos des US-amerikanischen Elektroautobauers bestimmte Geländebereiche am Polizeipräsidium und Landeskriminalamt befahren. Demzufolge befürchteten die Beamten ein Sicherheits- und Datenschutzproblem, weil Kameras der Teslas ständig ihre Umgebung filmten. Dadurch könnten Polizisten, Polizeifahrzeuge, die Sicherung des Geländes oder auch anderen Menschen aufgezeichnet werden.


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