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Signature-Modelle: Tesla kündigt neuerliches Wiederverkaufsverbot an

Tesla Model S
Tesla Model S; Quelle: Beat Jau/unsplash
  • Die Signature-Edition des Tesla Model S und Model X werden von einem Wiederverkaufsverbot belegt sein.
  • Dieses gilt für die Dauer von einem Jahr.
  • Ein Verstoß gegen diese Regelung wird teuer.

Teslas vor Kurzem angekündigte limitierte Versionen des Model S und Model X werden einem einjährigen Wiederverkaufsverbot unterliegen. Das berichtet Electrek unter Berufung auf eine Person, der eines der Fahrzeuge zum Kauf angeboten wurde. Wie beim Cybertruck soll der unerlaubte Weiterverkauf eine Strafe von mindestens 50.000 US-Dollar nach sich ziehen.

Diese Teslas dürfen nicht so schnell wieder verkauft werden

Im ersten Jahr des Besitzes müssen sich Käufer der Signature Edition des Model S und Model X, die jeweils knapp 160.000 US-Dollar kosten, verpflichten, das Fahrzeug nicht weiterzuverkaufen. Sollte aus unvorhergesehenen Gründen ein Verkauf notwendig sein, muss Tesla informiert werden, damit das Unternehmen den Wagen zurückkaufen kann.

Der Rückkauf erfolgt zum Originalpreis minus 0,25 Cent pro gefahrene Meile und Kürzungen durch Gebrauchsspuren. Sollte Tesla den Wagen nicht zurückkaufen wollen, können Besitzer den Wagen mit schriftlicher Genehmigung von Tesla weiterverkaufen.

Strafe und Sperre durch Tesla bei unerlaubtem Verkauf

Liegt diese nicht vor, kann Tesla eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 US-Dollar oder den Verkaufspreis erheben – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Da vom Model S Signature Edition nur 250 Fahrzeuge und vom Model X Signature Edition nur 100 Fahrzeuge produziert wurden, dürfte die Strafzahlung in der Regel höher als 50.000 US-Dollar sein. Der Wert der Fahrzeuge dürfte tendenziell wohl steigen. Mit der Regelung will Tesla das sogenannte Flipping verhindern, einen Kauf, der ausschließlich erfolgt, um das Fahrzeug zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen.

Zusätzlich behält sich Tesla vor, Käufern, die gegen die Auflage verstoßen, in Zukunft keine weiteren Fahrzeuge zu verkaufen. Die Signature Editions werden nur auf Einladung verkauft; es ist anzunehmen, dass sie Tesla-Fans angeboten werden. Ein derartiges Verbot könnte diese härter treffen als eine Vertragsstrafe, deren Verfolgung durch Tesla fraglich ist.

Tesla hatte eine vergleichbare Regel Ende 2023 nach der Veröffentlichung des Cybertrucks eingeführt. Damals wurde der Elektrotruck teilweise für 300.000 US-Dollar gehandelt. Nach einigen Unruhen hob Tesla die Regelung im Sommer 2024 auf. Es ist unbekannt, ob die Vertragsstrafe jemals vor Gericht erstritten wurde. Dies würde sicherlich negative Presse bedeuten.

Bei Luxusautos sind Vertragsklauseln, die Flipping verhindern sollen, durchaus gängig. Auch der Uhrenhersteller Rolex verfolgt genau, ob eine neu gekaufte Uhr direkt weiterverkauft wird. Da die Signature Editions limitiert sind, ist eine Wiederverkaufsstrafe aus Marktsicht durchaus verständlich.


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