Home » News » Allgemein » Gebrauchtwagen: BGH-Urteil stärkt Rechte von Käufern

Bundesgerichthof

Gebrauchtwagen: BGH-Urteil stärkt Rechte von Käufern

Gerichtsurteil
Gerichtsurteil, Bild: Unsplash

Käufer von Gebrauchtwagen können sich nun besser vor betrügerischen Angeboten schützen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Rechte von Käufern, indem festgestellt wird, dass ein Wagen in einem vorher vereinbarten Zustand übergeben werden muss. Ein vorangegangenes Urteil wurde aufgehoben, der betreffende Fall muss nun erneut verhandelt werden.

Wichtiges Urteil in Hinblick auf Reparaturkosten

Gute Nachrichten für Autokäufer: Wer ein Auto gebraucht kauft, hat in Zukunft eine stärkere rechtliche Position, das ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs. Der kam zu dem Schluss, dass sich die Ware in dem vorher zugesicherten Zustand befinden muss.

Komponenten müssen sich bei Verkauf in dem Zustand befinden, der vorher vereinbart wurde, urteilte das oberste deutsche Zivilgericht. Dies sei unabhängig von der Frage nach Alter oder Verschleiß der Bauteile zu sehen.

Das Urteil Az.: VIII ZR 161/23 ist vor allem dahingehend relevant, dass auf Käufer von Gebrauchtwagen oft genug teils hohe Reparaturkosten zukommen, die nach dem Kauf anfallen. Eingeschränkt wurde die Feststellung dergestalt, dass ein zuvor vereinbarter Ausschluss der Gewährleistung von Sachmängeln von dem Sachbestand des Zustands beanstandeter Komponenten getrennt zu betrachten sei.

Gebrauchtwagen: Fall wurde zurückverwiesen

Im konkreten Fall erwarb ein Käufer ein 40 Jahre altes Fahrzeug zu einem Preis von noch 25.000 Euro. Der Verkäufer hatte in der Anzeige auf einer Verkaufsplattform zur Klimaanlage geschrieben, diese funktioniere einwandfrei, sie erwies sich aber als defekt.

Der Käufer verlangte daraufhin die Reparaturkosten in Höhe von 1.750 Euro vom Verkäufer zurück.

Der BGH urteilte, weder Alter noch Verschleiß können eine Rolle in Hinblick auf eine zugesicherte Beschaffenheit von einwandfreier Funktionalität einer Vorrichtung spielen, das LG Limburg, an dem der Fall zuvor verhandelt worden war, hatte dies noch anders gesehen und den Standpunkt vertreten, bei einem Fahrzeug dieses Alters sei mit auch gravierenden Funktionseinschränkungen zu rechnen.

Für den Fall, der nun erneut vom zuständigen Landgericht entschieden werden muss, sei wohl auch relevant, zu welchem Zeitpunkt der beklagte Mangel aufgetreten sei. 

Unter dieser News zeigen wir euch unsere aktuellen Gebrauchtwagen-Angebote an.


Themen des Beitrags:
Politik

Jetzt leasen!

Opel Astra Sports Tourer
Für 160,07 €/Monat brutto: Opel Astra Sports Tourer 1.2 Turbo 81kW Edition • Privat

Opel Astra ST Leasing für 160 Euro im Monat brutto [Tageszulassung]

Verbrauch: kombiniert: 5,5 l/100 km* • Emissionen: kombiniert: 125 g/km CO2*


Hyundai IONIQ 6
Für 356,30 €/Monat brutto: Hyundai IONIQ 6 77,4kWh 239kW Allradantrieb • Gewerbe • Privat

Hyundai IONIQ 6 Leasing für 365 Euro im Monat brutto [Vorführwagen]

Stromverbrauch: kombiniert: 15,1 kWh/100 km* • Emissionen: kombiniert: 0 g/km CO2*


VW California
Für 748,80 €/Monat brutto: VW California Beach 6.1 2.0l TDI SCR 110kW DSG • Privat

VW California Auto-Abo für 749 Euro im Monat brutto [All-inklusive]

Verbrauch & Umwelt WLTP: kombiniert: 5,9 l/100 km* • Emissionen: kombiniert: 116 g/km CO2*