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Ford-Kuga-Käufer bekommt Rückabwicklung zugesprochen

Die anhaltenden Batterieprobleme beim Ford Kuga beschäftigen inzwischen auch die Gerichte. Nachdem ein ausgeweiteter Rückruf aufgrund von Brandgefahr und die Empfehlung, die Hochvoltbatterie nur bis maximal 80 Prozent zu laden, betroffene Besitzer einschränken, gibt es nun eine neue juristische Entwicklung. Ein Käufer hat zunächst erfolgreich auf Rückabwicklung geklagt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Versäumnisurteil des Landgerichts Regensburg
Nach Angaben der Klägerkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Landgericht Regensburg am 27. Juli 2026 ein Versäumnisurteil gegen die Ford-Werke GmbH erlassen. Unter dem Aktenzeichen 84 O 872/26 wurde Ford dazu verurteilt, einen betroffenen Ford Kuga zurückzunehmen. Im Gegenzug soll der Kläger den Kaufpreis in Höhe von 34.980 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 5.996,57 Euro erstattet bekommen.
Ford legt Einspruch gegen das Urteil ein
Für eine rechtliche Einordnung ist wichtig, dass es sich ausdrücklich nicht um ein rechtskräftiges Grundsatzurteil handelt. Ford hat gegen das Versäumnisurteil bereits Einspruch eingelegt. Das Verfahren wird deshalb am Landgericht Regensburg fortgesetzt und das Gericht wird erneut über den Fall entscheiden. Der Fall zeigt damit vor allem, dass die seit Jahren bestehenden Batterieprobleme beim Ford Kuga inzwischen auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sind.
Hintergrund des Ford Kuga Rückrufs
Der zugrunde liegende technische Mangel ist weitreichend dokumentiert. Unter dem Herstellercode 25SC4 und der KBA-Referenz 15919R sind weltweit knapp 253.000 Fahrzeuge vom Rückruf betroffen, davon rund 68.810 in Deutschland. Ein möglicher interner Kurzschluss der Hochvoltbatterie kann zu einem Fahrzeugbrand oder zum Verlust der Antriebsleistung führen. Als Vorsichtsmaßnahme sollen betroffene Halter die Hochvoltbatterie nur bis maximal 80 Prozent laden und ausschließlich den Fahrmodus „Auto EV“ verwenden. Dadurch steht im Alltag nicht die volle elektrische Reichweite des Plug-in-Hybrids zur Verfügung. Im Regensburger Verfahren machte die Klägerseite Ansprüche aufgrund von Fahrzeugmängeln geltend, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie.