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BMW, Audi und Tesla

Fernsehen im Auto? Hersteller müssen TV-Sender anbieten

Bundesliga In-Car App im neuen BMW 7er
Bundesliga In-Car App im neuen BMW 7er; Quelle: Pressemeldung

Wer in den 2000er Jahren aufgewachsen ist und das Privileg hatte, in hochpreisigen Autos mitfahren zu dürfen, kennt die Thematik: Als die ersten Infotainment-Systeme mit Displays in den Kopfstützen der Frontsitze aufkamen, gab es nichts Spannenderes, als während der Fahrt fernzusehen. Heute hat beinahe jedes moderne Auto umfangreiche Bildschirme im Auto, die zum Entertainment während der Pause einladen. Fernsehen im Auto ist fast schon normal. Eine neue Regelung zwingt nun die Autohersteller BMW und Audi dazu, TV-Sender im eigenen Infotainment-System anzubieten. Für Tesla gilt eine Sonderrolle.

Medienstaatsvertrag muss in Autos angewendet werden

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat sich Infotainment in Bezug auf Medienrecht angesehen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Autohersteller öffentlich-rechtliche Angebote zeigen müssen. Im Sinne des Medienstaatsvertrages gelten die Systeme von BMW, Audi und Tesla als Benutzeroberflächen, weshalb auf die genannten Hersteller besondere Pflichten zukommen.

Vor allem die Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender müssen auf solchen Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein. So steht es in §84 des Medienstaatsvertrages. Seit Jahresbeginn ist der Paragraph voll in Kraft, die Hersteller müssen nun reagieren. „Leicht auffindbar“ heißt in diesem Zusammenhang, dass BMW, Audi und Tesla die Sender nicht hinter irgendwelchen künstlichen Schranken verstecken dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kunden Fernsehen im Auto wollen oder nicht.

„Klingt erstmal komisch, ist aber so: In-Car-Entertainment-Systeme sind aus guten Gründen im Fokus der Medienaufsicht“, sagt Eva Flecken, Vorsitzende der ZAK und Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.

Fernsehen im Auto: Die Sonderrolle Teslas

Tesla ist in den Augen des ZAK ein besonderer Fall. Teslas Media Player kann Drittanbieter-Apps integrieren und wird von der Kommission als Medienplattform im Sinne des Medienstaatsvertrages angesehen. Das bedeutet, dass dort ein Drittel aller Kapazitäten für öffentlich-rechtliche Angebote freigehalten werden muss. Wie Tesla und auch die anderen Hersteller reagieren, bleibt abzuwarten.

Sollten die Autobauer nachweisen können, dass eine nachträgliche Umsetzung technisch gar nicht oder nur unter großem Aufwand möglich sei, kommen keine neuen Pflichten auf BMW, Audi und Tesla zu.


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