Home » News » Allgemein » Boom der Micro-Cars: Warum der GDV neue Gewichtsregeln für mehr Sicherheit fordert

News

Boom der Micro-Cars: Warum der GDV neue Gewichtsregeln für mehr Sicherheit fordert

Opel Rocks-e
Opel Rocks-e; Quelle: Opel

Mini-Autos erleben auf deutschen Straßen einen regelrechten Boom. Laut aktuellen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Bestand sogenannter Micro-Cars seit 2022 um knapp 80 Prozent gestiegen. Doch die kompakten Stadtflitzer bringen durch strenge regulatorische Vorgaben ein unerwartetes Sicherheitsrisiko mit sich.

Was genau sind Micro-Cars überhaupt

Hinter dem Begriff verbergen sich elektrische Leichtkraftfahrzeuge, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gedrosselt sind. Bekannte Beispiele sind der Opel Rocks-e, der Fiat Topolino oder der Microlino Lite. Das Besondere an dieser Fahrzeugklasse ist die enorme Zugänglichkeit. Sie dürfen mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden, was in Deutschland bedeutet, dass bereits 15-Jährige hinter dem Steuer sitzen können. Für viele Familien sind sie daher eine wetterfeste Alternative zum Moped oder zum klassischen Elterntaxi.

Steigende Beliebtheit trifft auf hohe Unfallzahlen

Wie die Statistiken der Kfz-Versicherer zeigen, waren Ende 2025 bereits rund 46.000 dieser Fahrzeuge haftpflichtversichert. Drei Jahre zuvor lag die Zahl noch bei knapp 26.000. Diese wachsende Beliebtheit hat jedoch eine Kehrseite. Obwohl Micro-Cars mit maximal 45 km/h deutlich langsamer unterwegs sind als herkömmliche Pkw, verursachen sie anteilig genauso viele Schäden. Im Jahr 2025 wurden rund 2.300 Kfz-Haftpflichtschäden registriert. Das entspricht 50 Schäden je 1.000 versicherte Fahrzeuge und liegt damit auf dem Niveau regulärer Autos.

Das Gewichtslimit bremst die Sicherheitstechnik

Trotz der ähnlichen Unfallhäufigkeit bieten Micro-Cars ihren Insassen deutlich weniger Schutz. Weder Airbags noch ein elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) oder Notbremsassistenten sind gesetzlich vorgeschrieben. Das liegt nicht zuletzt an der europäischen Gesetzgebung. Für diese Fahrzeugklasse gilt ein strenges Leergewichtslimit von 425 Kilogramm. Dieses knappe Budget erschwert es den Herstellern massiv, zusätzliche Sicherheitstechnik wie Crashstrukturen oder Airbags zu verbauen, da diese das Gewicht unweigerlich in die Höhe treiben würden.

GDV fordert Spielraum bei der Gesetzgebung

Genau hier setzt die Forderung des GDV an. Der Verband verlangt nicht nur den verpflichtenden Einbau von mehr Sicherheitssystemen, sondern vor allem auch eine Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Nur wenn der Gesetzgeber mehr Spielraum beim zulässigen Fahrzeuggewicht einräumt, können Hersteller den Insassenschutz weiterentwickeln. Gerade im Hinblick auf die oftmals jugendlichen Fahrerinnen und Fahrer ohne viel Erfahrung im Straßenverkehr, dürfe diese Fahrzeuggattung laut GDV nicht zur Sicherheitsfalle werden.


Themen des Beitrags:
Elektrowende