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BAFA-Umweltbonus: Fuhrparkverband kritisiert Zusageverfahren

Porsche an Ionity-Ladesäule
Porsche an Ionity-Ladesäule; Quelle: Pressefoto

Elektromobilität. Der Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V. (BVF) hat kürzlich dazu aufgerufen, Fördermaßnahmen sinnvoll einzusetzen. Dabei kritisierte der BVF vor allem das Zusageverfahren für den BAFA-Umweltbonus.

Die Förderung von Elektrofahrzeugen habe es bei vielen gewerblichen Nutzenden und Fuhrparkbetreibenden betriebswirtschaftlich möglich gemacht, in Elektromobilität zu investieren, heißt in einer Pressemitteilung des BVF.

„Wenn das Fahrzeug bis Ende Dezember nicht ausgeliefert ist, droht ein Desaster“, sagte BVF-Geschäftsführer Axel Schäfer. Aktuell wird der Bonus zu zwei Dritteln vom Staat und einem Drittel vom Hersteller übernommen. Den Umweltbonus gibt es allerdings erst nach Zulassung des Neuwagens in 2022. Dies sei aufgrund der aktuellen Corona- und Lieferkettenprobleme für viele E-Autos kaum noch haltbar. Renault beispielsweise verhängte aus eben jenem Grund Ende März einen Bestellstopp für seine Elektroautos und Plug-In-Hybride. Tesla kämpft mit der 0-Covid-Politik in China, die die Fabrik seit Ende März geschlossen hält. Ähnlich geht es auch anderen Herstellern wie BMW und VW. Ob es 2023 weiter bis zu 9.000 Euro gibt, ist offen. Diese Planungssicherheit fehle den Gewerbetreibenden. Sie mache nicht nur die Kalkulation, laut Schäfer, zu Nichte, sondern die komplette Finanzierung. Die Folge davon: Das Risiko eine Bestellung eines Vollstromers ist für Gewerbetreibende aktuell einfach zu hoch.

Antragsverfahren für Umweltbonus ändern

Der BVF setzt sich aktuell dafür ein, dass das Antragsverfahren für den Umweltbonus schnellstmöglich geändert wird. Laut BVF müsse der Antrag von bestellten Fahrzeugen und einer Karenzfrist von 15 Tagen geprüft und genehmigt werden. Die Auszahlung des Bonus könne dann zum Liefertermin und unter der Bedingung erfolgen, dass das Fahrzeug für mindestens ein Jahr in Deutschland zugelassen ist. Bis zum 01. April gingen seit Ausschüttung des Fördergeldes über eine Million Förderanträge ein.

Die Berücksichtigung des Bestelldatums im Antragsprozess hätte außerdem den Vorteil, dass der Bundesanteil schneller ausgezahlt werden könne und der Fördermittelgeber in der Lage wäre, auf Basis der eingegangenen Bestellungen eine Budgetierung vorzunehmen.

„Fuhrparkverantwortliche müssen angemessen kalkulieren können, damit die Elektrifizierung der Flotte in Frage kommt. Wir stimmen den Vorschlägen des BEM Bundesverband Elektromobilität und des ZDK Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe deswegen vollumfänglich zu. Das Zusageverfahren muss geändert werden, die verbindliche Bestellung sollte die Förderzusage auslösen und damit der Planungsunsicherheit entgegenwirken“, forderte Schäfer. Er fügte hinzu, dass die Auszahlung der Förderprämie mit dem Nachweis der Zulassung und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgelöst werden könne.

„Wir hoffen, dass wir beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Gehör finden und eine Reformierung des Umweltbonus angestoßen wird. Wenn sich nichts verändert, dann bremsen wir die Entwicklung. Schon heute werden Investitionen blockiert, das müssen wir verhindern“, betonte Schäfer.

Nissan Ariya
Nissan Ariya, Bild: Nissan

Umweltbonus subventioniert Elektromobilität des Auslands

Besonders kritisch laut BVF sei, dass der Umweltbonus die Elektromobilität im Ausland subventioniert. Laut dem Center of Automotive Management (CAM) befänden sich etwa 12,4 Prozent der 2021 neu zugelassenen Vollstromer nicht in Deutschland. CAM gehe davon aus, dass die Förderprämie kassiert wird, um dann die Elektroautos nach sechs Monaten ins Ausland zu verkaufen. Das CAM schätze, dass somit 2021 etwa 240 Millionen Euro an staatlichen Fördergeldern nicht zweckgemäß verwendet wurden. Der BVF spricht sich darüber für einen Reformvorschlag aus, der besagt, dass nicht die Haltedauer von Elektrofahrzeugen verlängert werden solle, sondern dass die Empfänger des Umweltbonus diesen gestaffelt oder vollständig zurückzahlen müssten, sollte das Fahrzeug ins Ausland verkauft werden.

„Wir halten diese Bedingung zur Auszahlung des Umweltbonus für sehr sinnvoll. Es kann nicht angehen, dass Elektrofahrzeuge nach kürzester Zeit ins Ausland verkauft werden, um in die eigene Tasche zu wirtschaften. Dafür ist die Förderprämie nicht gedacht“, so Schäfer. „Förderungen müssen ständig auf die Sinnhaftigkeit geprüft werden, damit so etwas nicht passiert. Das Zusageverfahren des Umweltbonus ist dringend zu reformieren, um die Bremsen wieder zu lockern und den Subventionsmissbrauch zu verhindern. Es geht schließlich um ein übergeordnetes Ziel, von dem uns keine Krise abhalten sollte: Die Mobilitätswende und der Weg zu mehr Nachhaltigkeit“, sagte Axel Schäfer abschließend.


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