Home » Ratgeber » Tipps » Muss man beim Autofahren den Führerschein und Fahrzeugschein dabei haben?

Ratgeber

Muss man beim Autofahren den Führerschein und Fahrzeugschein dabei haben?

Muss man beim Autofahren den Führerschein und Fahrzeugschein dabei haben?
Muss man beim Autofahren den Führerschein und Fahrzeugschein dabei haben? Bild: Unsplash

Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Mit 17 kann man den Führerschein mit Begleitung machen, mit 18 bekommen viele ihr erstes Auto und danach wird jede erdenkliche Strecke auf vier Rädern zurückgelegt. Genauso wie der Kauf eines Autos ist aber auch das Leasing beliebt.

Ein Ereignis, dass die Wenigsten durchleben, aber vor dem sich viele fürchten, ist eine Kontrolle durch die Polizei. Statistisch gesehen ist es äußerst unwahrscheinlich, von der Polizei angehalten zu werden. Doch selbst wer nichts zu befürchten hat, wird bei der Polizeikontrolle schnell nervös. In den meisten Fällen handelt es sich um Routine-Kontrollen, in denen der Führerschein und der Fahrzeugschein vorgelegt werden müssen. Doch was ist, wenn man die Dokumente im Fall der Fälle nicht dabei hat? Muss man beim Autofahren den Führerschein und Fahrzeugschein dabei haben? Die Antwort auf diese Fragen gibt es im folgenden Artikel.

Führerschein und Fahrzeugschein: Was ist das?

Um ein Fahrzeug führen zu dürfen, benötigt man eine Fahrerlaubnis und wichtige Dokumente, die das Fahrzeug betreffen. Bei Kontrollen durch die Polizei sind vor allem der Führerschein und der Fahrzeugschein wichtig. Kontrollen finden nicht statt, um Autofahrer:innen zu schikanieren. Es geht vielmehr darum, Präsenz zu zeigen und nicht fahrtüchtige Autos aus dem Verkehr zu ziehen. Wer sich auffällig verhält, erhöht das Risiko, von der Polizei kontrolliert zu werden.

Führerschein

Nach dem erfolgreichem Besuch der Fahrschule wird der Führerschein ausgestellt. Durch das Bestehen einer theoretischen und einer praktische Fahrprüfung wird dem Prüfling durch den Führerschein die Tauglichkeit, ein Auto zu fahren, bestätigt. Im Falle einer Polizeikontrolle muss dieser Führerschein vorgelegt werden können. Die Polizei kann anhand des Führerscheins feststellen, ob die Fahrer:innen befugt sind, das Fahrzeug führen zu dürfen.

Viele machen den Führerschein der Klasse B. Damit ist es erlaubt, Autos mit einem maximalen Gewicht von 3,5 Tonnen zu bewegen. Außer dem Fahrer dürfen im Auto acht weitere Personen mit dem Führerschein der Klasse B bewegt werden, allerdings nicht gewerblich. Dafür ist ein Taxischein notwendig.

Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein oder auch die Fahrzeugpapiere listen alle wichtigen Informationen über das Auto auf. In einer Kontrolle kann die Polizei feststellen, auf wen das Auto zugelassen ist und ob es die Anforderungen erfüllt, um mit dem gezeigten Führerschein bewegt werden zu dürfen. Doch was ist, wenn man den Führerschein und den Fahrzeugschein nicht dabei hat, etwa, weil man sich das Auto nur ausgeliehen hat? Muss man beim Autofahren den Führerschein und Fahrzeugschein dabei haben?

Muss man beim Autofahren den Führerschein und Fahrzeugschein dabei haben?

Der Gesetzgeber hat dazu eine klare Antwort. Wer ein Auto wie beispielsweise den VW Golf bewegt, muss die notwendige Erlaubnis, also den Führerschein und den Fahrzeugschein, dabei haben. Wer bei einer Kontrolle weder den Führerschein noch den Fahrzeugschein vorweisen kann, bekommt ein Verwarngeld. Das beträgt in der Regel zehn Euro, die Papiere müssen im Anschluss zeitnah bei der nächsten Polizei vorgelegt werden. Wer sich diesen Aufwand und die Kosten sparen möchte, sollte den Führerschein und den Fahrzeugschein immer dabei haben. Teuer wird es, wenn man mit dem Auto fährt und den Führerschein aktuell entzogen bekommen hat. Das kann passieren, wenn man wiederholt oder mit deutlich höherer Geschwindigkeit geblitzt worden ist. Diese sogenannten Fahrverbote sollten eingehalten werden, im Ernstfall drohen eine Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe. Die genaue Regelung findet sich im Bußgeldkatalog.


Themen des Beitrags:
FahrzeugscheinFührerschein

Jetzt leasen!

Cupra Ateca
Für 248,74 €/Monat netto: Cupra Ateca 2.0 TSI 221kW VZ 4Drive DSG • Gewerbe

Cupra Ateca VZ Leasing für 249 Euro im Monat netto [Neuwagen, LZ 05/24, Loyalisierung]

Verbrauch: kombiniert: 9,1 l/100 km* • Emissionen: kombiniert: 205 g/km CO2*


Hyundai Ioniq 5
Für 319,-- €/Monat brutto: Hyundai IONIQ 5 58 kWh Heckantrieb DYNAMIQ • Privat

Hyundai IONIQ 5 Leasing für 319 Euro im Monat brutto [frei konfigurierbar]

Stromverbrauch: kombiniert: 16,7 kWh/100 km* • Emissionen: kombiniert: 0 g/km CO2*


VW ID.BUZZ mit langem Radstand
Für 389,-- €/Monat brutto: VW ID.BUZZ 77 kWh 150 kW Pro • Privat

💥 VW ID.BUZZ Leasing für 389 Euro im Monat brutto [frei konfigurierbar]

Stromverbrauch: kombiniert: 20,9 kWh/100 km* • Emissionen: kombiniert: 0 g/km CO2*