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Tesla-Selbstfahrmodus: Verkehrsminister Bilger treibt Zulassung in Europa voran

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- Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) setzt sich dafür ein, Teslas Fahrerassistenzsystem „Full Self-Driving (Supervised)“ möglichst zeitnah in der Europäischen Union nutzbar zu machen.
- Auf einer Fachkonferenz von Tagesspiegel Background in Berlin sprach sich Bilger zunächst für eine gemeinsame europäische Lösung aus.
- Sollte diese nicht zustande kommen, müsse geprüft werden, welche Möglichkeiten Deutschland auf nationaler Ebene habe.
Überraschende Töne aus Berlin: Steht Deutschland bei Regulierungsfragen und der Einführung neuer und potenziell riskanter Technologien stets verlässlich fest auf der Bremse, will Steffen Bilger nun notfalls sogar im Alleingang vorpreschen. Der Verkehrsminister möchte unter anderem Teslas Lösung für teilautonomes Fahren möglichst rasch in Deutschland zugelassen sehen, verwies zugleich aber zumindest noch auf noch offene technische und haftungsrechtliche Fragen. Im Vordergrund stehen für ihn jedoch das Innovationspotenzial der Technologie und mögliche Verbesserungen der Verkehrssicherheit.
Sieben EU-Staaten haben Genehmigung bereits übernommen
Grundlage der aktuellen Diskussion ist eine Entscheidung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW. Sie erteilte FSD Supervised am 10. April 2026 eine vorläufige Typgenehmigung für neue Technologien nach Artikel 39 Absatz 4 der EU-Verordnung 2018/858.
Diese gilt zunächst nur in den Niederlanden. Andere EU-Mitgliedstaaten können die Genehmigung jedoch für ihr eigenes Staatsgebiet übernehmen. Bis Ende September machten davon Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien Gebrauch. Einschließlich der Niederlande ist das System damit in sieben EU-Staaten genehmigt, die zusammen rund zwölf Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Für eine EU-weite Genehmigung ist eine qualifizierte Mehrheit im Technical Committee on Motor Vehicles erforderlich. Dafür müssen mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten zustimmen, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Anschließend könnte die EU-Kommission die niederländische Genehmigung auf die gesamte Union ausweiten.
Bei der Sitzung am 6. Oktober war allerdings lediglich eine Fortsetzung der Beratungen vorgesehen. Eine Entscheidung dürfte damit frühestens im Dezember fallen.
Kraftfahrt-Bundesamt will Tesla-System selbst testen
Deutschland hat die niederländische Genehmigung bislang nicht übernommen. Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt prüfen derzeit die Unterlagen der RDW und stehen mit der niederländischen Behörde sowie Tesla in Kontakt.
Das KBA will außerdem selbst ein Fahrzeug mit FSD Supervised erproben. Zu den noch zu klärenden Punkten gehört unter anderem, dass das System eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit veranlassen kann. Auch Behörden anderer europäischer Staaten haben Bedenken geäußert. Dabei geht es unter anderem um Geschwindigkeit, den Betrieb auf vereisten Straßen sowie die Überwachung der Aufmerksamkeit des Fahrers.
Fahrer bleibt vollständig verantwortlich
Trotz der Bezeichnung „Full Self-Driving“ handelt es sich bei FSD Supervised nicht um ein autonomes Fahrsystem. Die niederländische RDW stuft die Technik ausdrücklich als Fahrerassistenzsystem ein. Der Fahrer bleibt verantwortlich, muss den Verkehr beobachten und jederzeit eingreifen können.
Die Hände müssen dabei nicht permanent am Lenkrad bleiben. Sensoren überwachen jedoch, ob der Fahrer auf die Straße blickt und zur Übernahme bereit ist. Bei wiederholter Unaufmerksamkeit kann die Nutzung des Systems vorübergehend gesperrt werden.
Die in Europa genehmigte Variante ist zudem nicht unmittelbar mit der US-Version vergleichbar. Sie verwendet teilweise andere Softwarestände und Funktionen. Hinzu kommt ein unterschiedliches Zulassungsverfahren: In Europa prüfen Behörden die Systeme vorab, während in den USA stärker auf die Zertifizierung durch die Hersteller gesetzt wird.
RDW verschärft Überwachung
Nach eigenen Angaben untersuchte die niederländische Behörde FSD Supervised mehr als eineinhalb Jahre lang. Dabei seien mehr als 3.000 Teststunden und über 1.000 eigene Testläufe absolviert worden. Die ursprünglich jährliche Berichtspflicht wurde zunächst auf einen monatlichen Rhythmus verkürzt.
Rund 40.000 entsprechend ausgestattete Tesla-Fahrzeuge sollen in den Niederlanden bislang etwa 24 Millionen Kilometer ohne relevante Vorfälle zurückgelegt haben. Tesla selbst gibt an, dass die Unfallhäufigkeit bei Nutzung von FSD 4,1-mal niedriger sei als bei manuell gefahrenen Teslas. Diese Herstellerangabe ist allerdings nicht unabhängig bestätigt.
Sollte eine europaweite Einigung zunächst ausbleiben, könnte Deutschland die niederländische Ausnahmegenehmigung grundsätzlich für das eigene Staatsgebiet übernehmen. Eine solche Lösung wäre jedoch auf Deutschland beschränkt und könnte durch eine spätere Entscheidung auf EU-Ebene wieder aufgehoben werden.
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Über den Autor
Roman van Genabith
Roman van Genabith ist Journalist und Autor bei Sparneuwagen.de. Seine Schwerpunkte liegen auf Elektromobilität, Automobilwirtschaft, Marktentwicklungen und Mobilitätspolitik. Dabei ordnet er aktuelle Entwicklungen auch anhand ihrer wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Hintergründe ein.Jetzt leasen!
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