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Spiele beim Fahren: Voruntersuchung bei 580.000 Elektroautos von Tesla
Elektromobilität. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA hat eine Voruntersuchung von etwa 580.000 Tesla Model S, Tesla Model X, Tesla Model Y und Tesla Model 3 aus den Jahrgängen 2017 bis 2022 begonnen. Dabei geht es um die Funktion „Passenger Play“, also das Spielen auf dem Bildschirm in der Mitte des Elektroautos des Beifahrers beim Fahren. Dies könne Fahrer:innen ablenken, erklärte die Behörde und will nun herausfinden, wie oft diese Funktion genutzt wird.
Konkurrenz ruft Fahrzeuge zurück, Tesla nicht
Der Voruntersuchung vorangegangen ist die Meldung eines Tesla Model 3 Besitzers. In ihr heißt es, die NHTSA müsse interaktive Spiele und die Internet-Nutzung während der Fahrt verbieten, weil es „rücksichtslos nachlässig“ sei, eine gefährliche Ablenkung für den Fahrer zu schaffen. Eine Mitteilung der Behörde vom Dienstag bestätigt, dass diese Möglichkeit zumindest geprüft wird.
Bereits Anfang Dezember hatte die New York Times über diese Thematik geschrieben, woraufhin die NHTSA erklärte, sie sei in Kontakt mit Tesla. Zur selben Zeit rief Mercedes seinen EQS sowie die S-Klasse in den USA zurück. Das Infotainmentsystem MBUX könne die Aktivierung von Fernsehen und Internet während der Fahrt erlauben, was die Person am Steuer ablenke, hieß es aus Kreisen des deutschen Autobauers. Laut NHTSA-Angaben waren 227 Mercedes betroffen, die aber nicht in die Werkstatt mussten, sondern über den Server aktualisiert wurden.
Dieser Fall klingt ähnlich wie bei Tesla, sodass man annimmt, ein Rückruf der Modelle S bis Y könne passieren. Aber auch hier wäre kein Werkstattbesuch notwendig. Tesla, um CEO Elon Musk, schicke Software-Updates regelmäßig über Funk in die Elektroautos.
Mehrstufiges Verfahren
Bisherigen Gespräche zwischen der Behörde NHTSA und Tesla scheinen jedenfalls nicht zufriedenstellend gelaufen zu sein. Nach ihren Angaben funktionierten Video-Spiele im Tesla bis zu einem Software-Update Ende 2020 nur in geparktem Zustand. Bevor die NHTSA einen Rückruf anordnen kann, muss die Behörde allerdings erst die laufenden Vorverfahren beenden und eine eingehende technische Untersuchung vornehmen.
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