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Schluss mit der grünen Plakette: Diese E-Autos brauchen sie künftig nicht mehr

Ein Elektroauto am E-Kennzeichen erkennen und trotzdem noch eine zusätzliche grüne Umweltplakette an die Windschutzscheibe kleben? Mit dieser doppelten Kennzeichnung soll künftig Schluss sein. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 der entsprechenden Änderung zugestimmt. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen damit künftig auch ohne die bekannte grüne Plakette in deutsche Umweltzonen fahren.
Für viele Fahrer von Elektroautos fällt damit eine kleine, aber durchaus kuriose bürokratische Pflicht weg. Denn obwohl das „E“ am Ende des Kennzeichens bereits eindeutig auf ein entsprechend berechtigtes Fahrzeug hinweist, war bislang zusätzlich die Umweltplakette erforderlich.
Das E-Kennzeichen übernimmt künftig den Nachweis
Grundlage der Änderung ist eine Anpassung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 35. BImSchV. Bislang müssen Fahrzeuge für die Einfahrt in eine Umweltzone grundsätzlich durch die entsprechende Schadstoffplakette gekennzeichnet sein. Das gilt bisher auch für Elektroautos.
Künftig übernimmt bei entsprechend gekennzeichneten Fahrzeugen das E-Kennzeichen diese Funktion. Eine zusätzliche grüne Plakette an der Windschutzscheibe ist dann nicht mehr erforderlich.
Die Bundesregierung begründet die Änderung vor allem mit weniger Bürokratie. Schließlich lässt sich bereits anhand des Kennzeichens erkennen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Die zusätzliche Plakette bringt in diesen Fällen keinen weiteren Informationsgewinn.
An den bestehenden Umweltzonen oder den geltenden Luftqualitätsstandards ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Nicht jedes Elektroauto ist automatisch befreit
Ein wichtiger Punkt steckt allerdings im Detail. Entscheidend ist nicht allein der elektrische Antrieb, sondern die entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeugs.
Von der neuen Regelung profitieren Fahrzeuge mit E-Kennzeichen beziehungsweise einer vergleichbaren Kennzeichnung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Dazu gehören in erster Linie reine Batterieautos. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge ein E-Kennzeichen tragen und damit ebenfalls unter die neue Ausnahme fallen.
Wer dagegen ein Elektroauto mit einem normalen Kennzeichen ohne „E“ fährt, sollte die grüne Plakette nicht einfach von der Windschutzscheibe entfernen. Die neue Ausnahme knüpft ausdrücklich an die entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeugs an.
Auch für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge gibt es besondere Kennzeichnungsmöglichkeiten, die bei der Regelung berücksichtigt werden.
Warum brauchten Elektroautos überhaupt eine Umweltplakette?
Die Umweltplakette stammt aus einer Zeit, in der Elektroautos auf deutschen Straßen kaum eine Rolle spielten. Sie zeigt an, welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug zugeordnet wird und ob es bestimmte Umweltzonen befahren darf.
Mit der zunehmenden Zahl elektrisch angetriebener Fahrzeuge entstand allerdings eine etwas ungewöhnliche Situation. Ein Elektroauto konnte ein deutlich sichtbares E-Kennzeichen besitzen und benötigte trotzdem zusätzlich eine grüne Plakette, um legal in eine Umweltzone fahren zu dürfen.
Genau diese Doppelkennzeichnung wird nun abgeschafft.
Die grüne Plakette nicht sofort abkratzen
Wichtig ist allerdings der Zeitpunkt. Die Zustimmung des Bundesrates bedeutet nicht automatisch, dass jeder betroffene Autofahrer die Plakette noch am selben Tag entfernen sollte. Die geänderte Verordnung muss zunächst ordnungsgemäß verkündet und in Kraft treten.
Bis dahin gelten die bisherigen Vorschriften weiter.
Für Fahrer eines entsprechend gekennzeichneten E-Fahrzeugs bedeutet die Änderung anschließend vor allem eines: ein Aufkleber weniger an der Windschutzscheibe und ein kleiner Behördengang weniger beim Fahrzeugwechsel.
Eine Revolution für die Elektromobilität ist das sicherlich nicht. Sinnvoll ist die Änderung trotzdem. Wenn bereits das Kennzeichen eindeutig zeigt, dass ein Fahrzeug zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigt ist, braucht es daneben schließlich nicht noch einen zweiten grünen Nachweis.
Elektrowende
Über den Autor
Christian Lahl
Christian Lahl ist Redakteur und Autor bei Sparneuwagen.de. Sein Schwerpunkt liegt auf Leasingangeboten, Fahrzeugdeals und aktuellen Entwicklungen der Automobilbranche. Dabei legt er besonderen Wert darauf, Angebote transparent einzuordnen und die wichtigsten Konditionen verständlich zusammenzufassen.Jetzt leasen!
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