Elektrowende
Preise von Ladekartenanbietern: Bringt dieses Urteil Bewegung in den Markt?

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- Im deutschen Ladenetz für E-Autos herrscht inzwischen ziemlicher Wildwuchs.
- Die Preisgestaltung ist oft schwer verständlich und Kunden zahlen nicht selten mehr, als sie müssten.
- Ein viel beachtetes Gerichtsurteil könnte an diesen Zuständen perspektivisch etwas ändern.
Das Landgericht München I hat in einem Rechtsstreit zwischen dem Ladesäulenbetreiber EWE Go und dem Ladekartenanbieter Digital Charging Solutions (DCS) eine Entscheidung mit möglichen Folgen für den deutschen Lademarkt getroffen, über die das Handelsblatt berichtet. Demnach darf EWE Go von DCS keine höheren Kilowattstundenpreise verlangen als von Kunden, die direkt über die EWE-Go-App laden, sofern die Preisunterschiede nicht ausreichend sachlich begründet sind. Auch eine zusätzliche Blockiergebühr für DCS-Kunden erklärte das Gericht in der bisherigen Form für unzulässig.
DCS gehört zu gleichen Teilen BMW, Mercedes-Benz und BP und betreibt unter anderem Ladekartenangebote verschiedener Automobilhersteller. Das Unternehmen könnte auf Grundlage des Urteils rückwirkend Schadenersatz verlangen. Das Gericht stellte fest, dass EWE Go grundsätzlich für Schäden seit dem 13. April 2024 aufkommen muss. Über die konkrete Höhe einer möglichen Entschädigung müsste allerdings in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.
Preisunterschiede von mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen erhebliche Preisunterschiede beim Laden an denselben Schnellladesäulen. Während EWE Go seinen eigenen Vertragskunden im maßgeblichen Zeitraum 52 Cent pro Kilowattstunde berechnete, lag der Ad-hoc-Preis für das Laden ohne Vertrag bei 79 Cent. DCS musste dagegen 83,7 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
Damit lag der Einkaufspreis für DCS um 31,7 Cent beziehungsweise rund 60 Prozent über dem Tarif für direkte EWE-Go-Kunden. Selbst gegenüber dem Ad-hoc-Preis betrug der Aufschlag noch 3,7 Cent.
Das Gericht bewertete diese Unterschiede als nicht ausreichend gerechtfertigt. Zwar seien unterschiedliche Preise grundsätzlich möglich, sie müssten jedoch auf nachvollziehbaren sachlichen Gründen beruhen und verhältnismäßig sein.
EWE Go hatte die höheren Konditionen unter anderem mit unterschiedlichen Geschäftsrisiken, dem wirtschaftlichen Wert von Kundendaten und der stärkeren Bindung eigener Kunden begründet. Nach Auffassung der Richter reichten die vorgetragenen Argumente jedoch nicht aus, um den konkreten Preisaufschlag zu erklären.
Auch bei den Blockiergebühren sah das Gericht eine unzulässige Ungleichbehandlung. DCS-Kunden mussten an besonders schnellen Ladepunkten nach 45 Minuten zusätzlich 11,9 Cent brutto pro Minute bezahlen. Für Kunden des eigenen EWE-Go-Tarifs fiel dagegen keine vergleichbare Gebühr an.
Die Richter legten die europäischen Vorschriften gegen diskriminierende Ladepreise dabei so aus, dass sie auch für Betreiber gelten, die neben dem Betrieb ihrer Ladesäulen selbst eigene Ladetarife anbieten. Andernfalls könnten entsprechende Vorgaben durch die Trennung verschiedener Geschäftsmodelle umgangen werden.
Urteil könnte Preisgestaltung an öffentlichen Ladesäulen verändern
Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die bisherige Tarifstruktur an öffentlichen Ladepunkten haben. In Deutschland unterscheiden sich die Preise für denselben Ladevorgang teilweise erheblich, abhängig davon, ob Kunden direkt beim Betreiber, über eine App, mit einem Abonnement oder mit der Ladekarte eines anderen Anbieters bezahlen.
Ladekartenanbieter wie DCS ermöglichen den Zugang zu unterschiedlichen Ladenetzen und bieten eine zentrale Abrechnung. Besonders für Firmenkunden und Vielfahrer kann das den Ladevorgang vereinfachen. Die Anbieter sind allerdings darauf angewiesen, Strom zu Konditionen einzukaufen, die wettbewerbsfähige Endkundenpreise ermöglichen.
DCS-Geschäftsführer Jörg Reimann kritisierte die teilweise erheblichen und für Verbraucher schwer nachvollziehbaren Preisunterschiede. Wenn ein externer Anbieter bereits beim Einkauf deutlich mehr bezahlen müsse als die direkten Kunden eines Ladesäulenbetreibers, könne er an diesem Standort kaum ein konkurrenzfähiges Angebot machen.
Welche Folgen das Urteil für die tatsächlichen Ladestrompreise haben wird, ist noch offen. Eine allgemeine Verpflichtung, sämtliche Tarife auf ein einheitliches Preisniveau abzusenken, ergibt sich aus der Entscheidung nicht.
Betreiber könnten künftig die Preise für externe Ladekartenanbieter reduzieren. Denkbar wäre allerdings auch, dass besonders günstige eigene Vertragstarife angehoben werden, um die Preisunterschiede zu verringern.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. EWE Go erklärte, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden zu wollen. Weitere Stellungnahmen zum laufenden Verfahren gab das Unternehmen zunächst nicht ab.
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Über den Autor
Roman van Genabith
Roman van Genabith ist Journalist und Autor bei Sparneuwagen.de. Seine Schwerpunkte liegen auf Elektromobilität, Automobilwirtschaft, Marktentwicklungen und Mobilitätspolitik. Dabei ordnet er aktuelle Entwicklungen auch anhand ihrer wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Hintergründe ein.Jetzt leasen!
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