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Pkw-Maut: Verkehrsministerium prüft Schadensersatz gegen Andreas Scheuer

Autobahn; Quelle: Alexas_Fotos/pixabay
Autobahn; Quelle: Alexas_Fotos/pixabay

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) prüft einem Bericht nach, ob sein Vorgänger, der ehemalige Verkehrsminister der Union persönlich für die Millionenzahlung haftbar gemacht werden kann. Scheuers Versuch, eine Pkw-Maut durchzusetzen, kostet den deutschen Steuerzahler 243 Millionen Euro.

Pkw-Maut: Was hat Scheuer falsch gemacht?

Andreas Scheuer von der CSU hat in seiner Rolle als Verkehrsminister unter Angela Merkel eine Pkw-Maut nach Vorbild von unter anderem Italien und Österreich umsetzen wollen. Die Pläne wurden von der EU auf Eis gelegt, der Vorstoß sei rechtlich nicht mit Europarecht vereinbar. Bereits im Vorfeld hatte Scheuer Verträge unterzeichnet, die Vertragspartner bekommen nun Schadensersatz von Bund. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 243 Millionen Euro. Scheuers Nachfolger von der FDP, Volker Wissing, untersucht nun, ob der ehemalige Minister persönlich dafür haftbar gemacht werden kann.

Verkehrsminister Volker Wissing
Verkehrsminister Volker Wissing; Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

„Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseitelegen“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Wissing betont, dass es sich dabei im eine rechtliche und keine politische Frage handelt. Bis das Gutachten fertig sei, könne es allerdings noch etwas dauern.

Welche Strafe droht Andreas Scheuer?

Der deutsche Bund muss den vorgesehenen Betreibern der geplatzten Pkw-Maut 243 Millionen Euro zahlen. Und das, weil Scheuer voreilig Verträge unterzeichnet hat, ehe das Projekt durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig eingestuft und gestoppt wurde. Was das für Scheuer bedeutet, bleibt unklar. Einen vergleichbaren Fall hat es bisher nicht gegeben. Auch dadurch ist die juristische Lage völlig unklar und eine mögliche Verurteilung ungewiss. Neben dem definitiv entstandenen Schaden gibt es nämlich weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen (ehemaligen) Minister wegen Versagens anklagen zu können. Ob diese erfüllt werden, soll nun ein externes Gutachten prüfen.

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